Reinigungsleistungen innerhalb öffentlich zugänglicher Grünanlagen sowie von öffentlichen Spielplätzen (ggfs. Sportfeldern). Leerung der fest installierten Papierkörbe.
Grünanlagen umfasst den Bereich aller nicht bepflanzten Rasenflächen, sowie die befestigten und unbefestigten Wege innerhalb der Grünanlage. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Grünflächen gehört die Beseitigung von Abfällen (z.B. Verpackungsabfälle) und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (z.B. Hundekot) sowie die Leerung der Papierkörbe. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Grünflächen gehört die Beseitigung von Abfällen (z.B. Verpackungsabfälle) und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (z.B. Hundekot) sowie die Leerung der Papierkörbe. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Spielplätze (ggf. auch Sportfelder und sonstige befestigte Flächen der Grünfläche) gehören die Beseitigung von Abfällen und sonstigen Verunreinigungen und Wildkraut sowie die Leerung der fest installierten Papierkörbe.
Optionale Verlängerung um 2 x 12 Monate
siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vergabe erfolgt in drei Losen. Die Vergabe der Lose 1 bis 3 erfolgt an verschiedene Bieter bzw. Bietergemeinschaften, d. h. ein Bieter erhält entweder den Auftrag für Los 1 oder für Los 2 oder für Los 3, nicht jedoch für zwei oder alle Lose.
Die Teilnahme am Vergabeverfahren (Los 2 und Los 3) ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (gemäß § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen, die gemäß Vergabeverordnung §56 Abs. 2 VgV nachgereicht werden dürfen, innerhalb einer angemessenen Frist, nachzufordern.
Weitere Kriterien zur Eignung finden Sie in der Anlage Eigenerklärungen
Teilnahme am Vergabeverfahren (Los2 und Los 3) ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Un-ternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (gemäß § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Kein Teilnahmevorbehalt hinsichtlich § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für das Los 1