VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Frage:
Sie geben im Leistungsverzeichnis ein konkretes Gerät des Hersteller HPE vor.
Gemäß § 31 Absatz 6 VgV darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder
Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.
Da wir den Vergabeunterlagen keinerlei Gründe für eine solche Rechtfertigung entnehmen können, bitten wir Sie, das Leistungsverzeichnis mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.
Antwort:
Die allgemeine Beschreibung des Verfahrens gem. Auftragsbekanntmachung ist eindeutig:
[...] Die bestehenden Server der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) basieren bereits auf einer einheitlichen Infrastruktur aus Komponenten des Herstellers HPE. Diese Systeme sind zentral in das Betriebs-, Sicherheits- und Managementkonzept eingebunden. Entsprechend steht die Konfiguration der Virtualisierungsserver bereits fest, [...].
Zudem die zusätzliche Beschreibung des Los 1:
[...] Ein Umstieg auf eine andere Herstellerplattform würde zu einem erheblichen Mehraufwand in der Integration, Administration und Schulung führen und wäre nicht wirtschaftlich sowie technisch nicht zielführend. Aus diesem Grund ist die Ausschreibung produktspezifisch auf die Fortführung von HPE-Servern ausgelegt. [...]
Eine Öffnung der Ausschreibung für "gleichwertige" Server können wir daher leider nicht entsprechen.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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