Rahmenvertrag Automatisierungsdienstleistungen nach dem SPS Programmierstandard PWS16 sowie Montageleistungen für das Hauptklärwerk Wiesbaden, Fernwirkzentrale und Klärwerk Biebrich
- Montage von neuen S7-1500 Steuerungen und dazugehöriger Peripherie auf Grundlage des ELW EMSR-Standards- Demontage von S7 300/400-Steuerungen und der nicht mehr benötigten Peripherie - Analyse alter SPS-Programme (Simatic Manger) und Erstellung eines neuen Programms (TIA) auf Grundlage der oben erwähnten SPS-Standards- Datenpunkttest ab Feldgerät in Zusammenarbeit mit der beauftragten EMSR Firma oder der ELW Elektrowerkstatt
Mit der Option für den Auftraggeber, diesen zwei Mal, um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Hauptklärwerk Wiesbaden, Fernwirkzentrale und Klärwerk Biebrich
- Jahre Berufserfahrung der vorgesehenen Projektleitung / des uns betreuenden Programmierers- Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in der Projektleitung / des uns betreuenden Programmierers- Persönliche Referenzen der Projektleitung / des uns betreuenden Programmierers in vergleichbaren Projekten auf abwassertechnischen Anlagen mit der Programmierung von SPSn mit PWS16 Standard (mit Beschreibung des Projektumfangs)
niedrigstes Angebot, s. Details Anlage (Leistungsbeschreibung)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen, die gemäß Vergabeverordnung §56 Abs. 2 VgV nachgereicht werden dürfen, innerhalb einer angemessenen Frist, nachzufordern.
s. Anlage Leistungsbeschreibung, Punkt 4
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig.Ein Wechsel der Mitglieder einer Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber zuvor schriftlich anzuzeigen und nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung möglich.
1. Die Bedingungen des Offenen Verfahrens mit Anlagen2. Angebot des Bieters3. Der Wettbewerb erfolgt gemäß HVTG in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Fassung. Der Wettbewerb erfolgt jedoch nicht nach der UVgO, da die Entsorgungsbetriebe der LH Wiesbaden gemäß Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit dem Hessischen Haushaltsrecht dazu berechtigt sind.