Wartungsarbeiten am Donnerstag, 20.08.2026 von ca.18:00 bis 20:00 Uhr

Verfahrensangaben

Lieferung und Montage einer unterbrechungsfreien Stromhauptversorgung (USHV) im El...

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.09.2026
07.10.2026 10:00 Uhr
07.10.2026 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
DE266 828 669
Am Neumarkt 44
22041
Hamburg
Deutschland
DE600
Einkauf
ausschreibungen@hhva.de
+49 4037023-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen - Beschaffungsstelle
Angabe nicht vorhanden
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@bsw.hamburg.de
+49 40-428403230

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45311000-0
45315100-9
50000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt die Bauleistung: "Lieferung und Montage einer unterbrechungsfreien Stromhauptversorgung (USHV) im Elbtunnel Hamburg inklusive Wartungsvertrag für den Gewährleistungszeitraum bis voraussichtlich zum 31.12.3033", gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Folgende Hauptleistungen sind im Zuge des Bauvertrages vom Auftragnehmer (AN)
auszuführen:

1. Lieferung USHV
Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation einer neuen USV-Hauptverteilung ist Bestandteil dieser Ausschreibung und wird im Rahmen der Grundinstandsetzung der Beleuchtung des Elbtunnels, Röhren 1 bis 4 gemäß Bauzeitenplan ausgeführt werden müssen. Die USV-Hauptverteilung dient der gesicherten Versorgung der sicherheits- und betriebsrelevanten Beleuchtungsanlagen im Bereich der Tunnelröhren sowie der zugehörigen Betriebs- und Lüfterbauwerke. Die Anlage ist so auszuführen, dass die geforderte Versorgungssicherheit, Verfügbarkeit und Betriebsfähigkeit der Beleuchtungsanlage während und nach Abschluss der Baumaßnahme gewährleistet ist.

Die Leistung umfasst insbesondere die werk- und montageplanungsgerechte Herstellung und Zwischenlagerung beim Auftragnehmer bis zum Einbau. Lieferung, Aufstellung, den Anschluss sowie die betriebsfertige Inbetriebnahme der USV-Hauptverteilung einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen, Befestigungen, Verdrahtungen, Beschriftungen, Prüfungen und Dokumentationen.

Der Bieter legt seinem Angebot einen Bauablaufplan (Angebotsterminplan) vor, der die Vertragsfristen und den Rahmenterminplan des Auftraggebers berücksichtigt.

2. Wartungsvertrag
Der Leistungsumfang umfasst zudem einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2033 ab betriebsfertiger Inbetriebnahme und Endabnahme der Gesamtanlage. Die Wartung ist nach den Vorgaben des Wartungsvertrages sowie den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und hat insbesondere regelmäßige Inspektionen, Funktionsprüfungen, vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Dokumentation der erbrachten Leistungen zu beinhalten. Ziel ist die dauerhafte Betriebsbereitschaft, Verfügbarkeit und Sicherheit der USV-Hauptverteilung während der Vertragslaufzeit.

Es ist beabsichtigt, mit Zuschlagserteilung jeweils einen Vertrag für die Leistungsteile 1 und 2 zu schließen. Für die Leistungserbringung gilt die EU-VOB, wenn nichts abweichend geregelt ist.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
21.10.2026
11.05.2028

Es gelten die im Leistungsverzeichnis / Termin-Bauphasenplan genannten Termine.

Anpassung des Bauphasenplans
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Bauphasenplan während der Bauzeit anzupassen, sofern dies aus technischen, organisatorischen, betrieblichen oder sonstigen projektbezogenen Gründen erforderlich wird. Der Auftragnehmer hat entsprechende Änderungen des Bauphasenplans bei der Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen und seine Leistungserbringung hierauf abzustimmen. Ansprüche auf zusätzliche Vergütung oder Verlängerung der Ausführungsfristen bestehen nur, soweit hierfür die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Elbtunnel Hamburg
20097
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die maßgeblichen Wertungs- und Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung und Unterkriterien für die Bewertung sind ausführlich in der Anlage "04_Wertungs- und Zuschlagskriterien" aufgeführt.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Durchführungskonzept

Die maßgeblichen Wertungs- und Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung und Unterkriterien für die Bewertung sind ausführlich in der Anlage "04_Wertungs- und Zuschlagskriterien" aufgeführt.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Mengenangabe
Bei den im Leistungsverzeichnis angeführten Mengenangaben handelt es sich ausdrücklich nur um Erfahrungs- /Planwerte des Auftraggebers. Die Mengenangaben dienen somit als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen und zur Angebotskalkulation. Diese stellen keine garantierten Abnahme- oder Mindestmengen dar.

Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen verpflichten nicht zum Abruf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer im Rahmen dieses zu schließenden Rahmenvertrags keine kontinuierliche Auslastung der Kapazitäten zu. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument 00_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.

Geheimhaltungsvereinbarung
HHVA ist Betreiberin einer kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Nicht alle Vergabeunterlagen können daher frei zugänglich bereitgestellt werden. Um die vollständigen Vergabeunterlagen zu erhalten, müssen die Bewerber das Dokument "11.0 Geheimhaltungsvereinbarung" im Sinne des § 3a VOB abgeben. Die vertraulichen Unterlagen werden nur an Bewerber herausgegeben, die bis spätestens 10 Tage vor der Angebotsabgabe das Dokument "11.0 Geheimhaltungsvereinbarung" unterschrieben eingereicht haben

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

a) Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohn gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz gemäß Formular
b) Einhaltung von EU-Sanktionen gegen Russland gemäß Formular

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMNMQA2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.

Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per dtvp zur Verfügung gestellt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 16a VOB/A fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Zahlungsziel beträgt 30 Tage

Abschlagsrechnungen:
Anhand der durch den Auftragnehmers erstellten und durch die Bauüberwachung des Auftraggebers abgezeichneten Aufmaßunterlagen können Abschlagsrechnungen gestellt werden. Die Rechnungssumme der Teilrechnungen darf dabei
50.000,00 EUR nicht unterschreiten.

Des Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechnungslegung erfolgt an MHIL@hhva.de.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen
- Verhaltenskodex der HHVA
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)
- Geheimhaltungsvereinbarung (vgl. Anlage)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung