Der Leistungsumfang sowie die Anforderungen an die Leistung bestimmen sich insbesondere nach der Leistungsbeschreibung, bestehend aus der Leistungsbeschreibung und dem Langtext-Leistungsverzeichnis.
Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen:Los1 Rück- und NeubauLos 2 Sanierungsarbeiten/ KorrosionsschutzarbeitenLos 3 Elektro- und Nebenarbeiten
Es wird ein Vertrag mit unterschiedlichen Laufzeiten vereinbart.
Los1Rück- und Neubau sowie alle dafürerforderlichen Planungsleistungen und Sicherungsleistungen aufden Nebenflächen/Betriebswegen der Autobahn GmbH.Los 2Sanierungsarbeiten/ Korrosionsschutzarbeiten an den Lichthochmasten N1, N2, N4 und S4a sowie alle dafür erforderlichen Planungsleistungen und Sicherungsleistungen aufden Nebenflächen/Betriebswegen der Autobahn GmbH.Los 3Elektro- und NebenarbeitenDemontage, Sicherung und Einlagerung sowie die Montage der Schrankenanlagen an Mast S3 und S4 und die Demontage, Sicherung und Einlagerung sowie dieMontage der NOx-Anlage am Mast S3 einschließlich der dafür erforderlichen Planungsleistungen und Sicherungsleistungen auf den Nebenflächen/Betriebswegen der Autobahn GmbH.Die Leistung umfasst die Grundinstandsetzung der Beleuchtung an der BAB A7 in den nördlichen und südlichen Zufahrtsbereich des Elbtunnels in Hamburg gemäß Baubeschreibung, sowie Leistungsbeschreibung. Alle Entsorgungsmaßnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Für entsorgtes Material ist dem Auftraggeber der Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Der Zuschlag wird gemäß § 18 VOB/A-EU nach § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Loses erteilt, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, der Bieter geeignet ist und die im Angebot genannten Preise nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Zuschlagserteilung kann in Textform erfolgen.
Wertungs- und Zuschlagskriterium ist der Preis 60% und die Qualität 40% (Los 1 und 2), Preis 75% und die Qualität 25% (Los 3). Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das die höchste Wertungssumme erreicht. (Siehe Anlage Wertungskriterien)
Es ist bereits eine Ausschreibung ohne Ergebnis erfolgt. Beschleunigung aufgrund Dringlichkeit.
Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per DTVP zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 16a VOB/A fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWBBei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. Anlage).
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:- 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar.Es muss eine Zertifizierung gemäß den Bestimmungen vorliegen.
Schweißfachbetrieb mit Zertifizierung der Ausführungsklasse EXC3 nach DIN EN 1090-2.
Für LOS 1 geltend: Es muss eine Zertifizierung gemäß den Bestimmungen vorliegen.
Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter; auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Bescheinigungen zur Bestätigung der Angaben vorzulegen (z.B. Ausbildungsnachweise, Zertifikate, Arbeitszeugnisse etc.)
a) Für LOS 3 geltend: Nachweis einer Ausbildung zur Elektrofachkraft für mindestens einen Mitarbeiter. Die Überwachung der Arbeiten muss durch eine Elektrofachkraft sichergestellt werden.b) Nachweis der Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstätten gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen anStraßen (MVAS 1999)" von mindestens einem verantwortlichen Mitarbeiterc) Für LOS 1 geltend: Mindestens ein verantwortlicher Schweißtechniker ST/EWT/IWT oder höherd) Für LOS 2 geltend: Mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter mit KOR-Schein
Formular ist ausgefüllt und unterschrieben mit demAngebot einzureichen.
Eigenerklärung des Bieters, dass er zur Auftragsausführung über ausreichende technische Ressourcen verfügt.
Für LOS 1 + 2 geltend: Mindestens eine Hubarbeitsbühne mit ausreichend Zuladungskapazitäten für das zur Leistungsausführung benötigte Material und Werkzeug, damit die Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis ausgeführt werden können.Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen über Warnmarkierungen nach DIN 30710 verfügen.
Zahlungsziel beträgt 30 Tage
Abschlagsrechnungen:Anhand der durch den Auftragnehmer erstellten und durch die Bauüberwachung des Auftraggebers abgezeichneten Aufmaßunterlagen können Abschlagsrechnungen gestellt werden. Die Rechnungssumme der Teilrechnungen darf dabei50.000,00 EUR nicht unterschreiten. Des Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen. Rechnungslegung erfolgt an MHIL@hhva.de.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen- Verhaltenskodex der HHVA (vgl. Anlage)- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)