Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt die Instandhaltung und Entstörung von Beleuchtungsanlagen im Zusammenhang mit folgenden Leistungsumfang aus: Wartung, Entstörung und Schadensbeseitigung an Beleuchtungsanlagen und innenbeleuchteten Verkehrszeichen der Öffentlichen Beleuchtung einschließlich Straßen-, Fußgängertunnel und Unterführungen, sowie die Durchführung an schwer zugängigen Anlagenteilen auszuführen. Die Beleuchtungsanlagen befinden sich auf dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Verträge gelten die Vertragsbedingungen nach VOB, wenn nichts abweichend geregelt ist.
Hamburg Verkehrsanlagen (HHVA) ist als Realisierungsträger der FHH (Rolle eines Generalübernehmers) unter anderem vollumfänglich für Planung, Projektierung, Realisierung und Betrieb aller öffentlichen verkehrssteuerungstechnischen Infrastrukturen auf öffentlichen Straßen für die FHH tätig.
Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt für den laufenden Instandhaltungsbedarf (Wartung, Entstörung sowie Schadensbeseitigung) an Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Leistung zur Erbringung der Instandhaltungsmaßnahmen aus.
Leistungsumfang:1) Instandhaltungsarbeiten an BeleuchtungsanlagenAusführen von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Entstörung und Schadensbeseitigung) an Beleuchtungsanlagen und innen beleuchteten Verkehrszeichen der Öffentlichen Beleuchtung im Hamburger Stadtgebiet einschließlich Straßen-, Fußgängertunnel und Unterführungen, sowie die Durchführung an schwer zugängigen Anlagenteilen. Die Instandhaltung bezieht sich immer auf ein Stück Leuchte bzw. ein Stück Leuchtverkehrszeichen unabhängig der Anzahl der jeweils eingebauten Leuchtmittel.-Funktionsprüfung-Kontrolle der vorhandenen Schilder und Klebezahlen-Material wird vom Auftraggeber beigestellt. Das zu verwendende Material ist entweder an einem vom Auftraggeber genannten Lagerort in Hamburg vom Auftragnehmer auf eigene Kosten abzuholen und zwischen zu lagern. Sowie bei einer Direktbelieferungist eine ordnungsgemäße Wareneingangsprüfung zu gewährleisten.-Die Materialien sind beim Auftragnehmer getrennt nach Wartung und Entstörung zu lagern. Einmal jährlich ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Bestandsabgleich durchzuführen.
2) Rufbereitschaft mit Schadensbeseitigung für BEL / LSA-AnlagenDie Reaktionszeit für alle Einsätze während des Bereitschaftsdienstes beträgt 2 Stunden, gemessen vom Zeitpunkt der Erstmeldung durch die Einsatzleitstelle der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH bis zum Eintreffen am Einsatzort.Der Bereitschaftsdienst muss aus 2 Mitarbeiter (eine Elektrofachkraft und eine elektrotechnisch unterwiesene Person) bestehen. Fahrzeug: Bühne bis 20 m Arbeitshöhe.Eine eigene Spannungsversorgung für die eingesetzten Elektrowerkzeuge ist vom Auftragnehmer beizustellen, optional kann akkubetriebenes Werkzeug eingesetzt werden, die Einsatzfähigkeit ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen
Im Rahmenvertrag werden über die Vertragslaufzeit hinaus drei Optionen zur Vertragsverlängerung zu jeweils einem Jahr vereinbart.
Erfüllungsort ist im gesamten Hamburger Gebiet vorzusehen.
Für die Angebotswertung wird der Preis, wie folgt in eine Prozentskala von 0 bis 800 summiert: - x Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Gesamtsumme netto gemäß Angebotsschreiben) - 0 Prozent erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Prozent.
Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Die Bewertung der Angebote in dem Zuschlagskriterium Qualität erfolgt auf der Basis der nachfolgenden Maßstäbe. Die Bewertung basiert auf den eingereichten Unterlagen und den mit der HHVA geführten Erläuterungsgesprächen (sofern notwendig) und erfolgt in folgenden Bewertungsstufen:
Konzept zur Terminplanung/-einhaltung unter Berücksichtigung der folgenden Fragen/Aspekte (erwartete Inhalte) ( 20 % maximal 200 Punkte). Es sind mindestens 120P zu erreichen. Erreicht ein Bieter die festgelegte Mindestpunktzahl in diesem Kriterium nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
a. Darstellung des Bieters zur eigenständigen Planung und Abarbeitung von unterminierten Aufträgen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Bereitstellung von Ressourcen.
b. Darstellung des Bieters zu den Maßnahmen bei kurzfristigen Veränderungen in der Priorisierung der Einzelaufträge durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Termineinhaltung bzw. Verschiebung bereits durch den Auftragnehmer geplanter Aufträge sowie Maßnahmen zur kurzfristigen Erhöhung der Mindestpersonalkapazitäten.
Die maßgeblichen Wertungs- und Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung und Unterkriterien für die Bewertung sind ausführlich in der Anlage "Wertungs- und Zuschlagskriterien" aufgeführt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Gesamtmengen bei Bedarf, um bis zu 30 % zu erhöhen.
MengenangabeBei den im Leistungsverzeichnis angeführten Mengenangaben handelt es sich ausdrücklich nur um Erfahrungs- /Planwerte des Auftraggebers für den Zeitraum von 4,5 Jahren. Die Mengenangaben dienen somit als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen und zur Angebotskalkulation. Diese stellen keine garantierten Abnahme- oder Mindestmengen dar.
Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen verpflichten nicht zum Abruf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer im Rahmen dieses zu schließenden Rahmenvertrags keine kontinuierliche Auslastung der Kapazitäten zu. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument 00_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.
Um die Planung und den Leistungsumfang pro Kalenderjahr klarer darstellen zu können, wird die Vertragslaufzeit einmalig um 6 Monate verlängert, auf insgesamt 4,5Jahre. Damit können die geforderten Jahresbedarfe eindeutig abgebildet werden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per dtvp zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 16a VOB/A fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.
III. 1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben: Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen (siehe Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). Mindestanforderung: Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
3. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von: Sach- und Vermögensschäden: mindestens 2.5 Mio EUR. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers,im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen (siehe Anlage: Erklärung Versicherung).
4. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
5. Angaben aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: Anzahlder Mitarbeiter / Unternehmen / Anzahl der Mitarbeiter / technischer Bereich / Anzahl der Mitarbeiter / kaufmännischer Bereich (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
6. Eigenerklärung auf Basis der bei der Auftragsausführung möglichen ausgehenden Gefährdungen, sind vom Bieter die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen (nicht älter als 1 Jahr) zu erstellen.7. Verpflichtungserklärung zur Sicherheitseinweisung der Mitarbeiter (vgl. Dokumente 17_Verpflichtungserklärung Sicherheitseinweisung mit Anlagen)8. Zertifizierung gemäß DIN / ISO 9001 oder vergleichbar vorhanden9. Eigenerklärung über die Erbringung eines Nachweises der Genehmigung zur Beförderung von Abfällengemäß §53 KrWG im Falle des Vertragsschlusses vor dem ersten Abtransport der Abfälle10. Zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fachkräfte für Elektroarbeiten müssen für die ordnungsgemäße Auftragsausführung notwendigen Schulungen bzw. Ausbildungen vor Vertragsbeginn absolviert haben.11. Eigenerklärung zu weiteren fachlichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter (Bezug BVB Nr. 7 Ausbildungen)12. Eigenerklärung des Bieters, dass er zur Auftragsausführung über ausreichende technischeRessourcen verfügt. Mindestens 5 Hubarbeitsbühnen mit einer Arbeitshöhe bis zu 22m und ausreichend Zuladungskapazitäten für das zur Leistungsausführung benötige Material und Werkzeug, damit die Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis ausgeführt werden können.13. Eigenerklärung über die Bereitstellung von Hallenlagerflächen (mindestens für 40 Stück Euro-Paletten) für die fachgerechte Zwischenlagerung von Material.Die Lagerflächen müssen auf einem abgeschlossenen Gelände eingerichtet und gesichert sein.14. Es sind mindestens 2 geeignete, unterschiedliche Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre zu benennen, die bearbeitet wurden. Diese Referenzen müssen sich jeweils auf bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen des Leistungsgegenstandes mit vergleichbarem Auftragswert beziehen (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung)15. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung).
Zahlungsziel beträgt 30 Tage
Abschlagsrechnungen:Anhand der durch den Auftragnehmers erstellten und durch die Bauüberwachung des Auftraggebers abgezeichneten Aufmaßunterlagen können Abschlagsrechnungen gestellt werden. Die Rechnungssumme der Teilrechnungen darf dabei 25.000,00 EUR nicht unterschreiten, sofern der Auftragswert des jeweiligen Abrufes darüber liegt. Des Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen. Rechnungslegung erfolgt an MHIL@hhva.de.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Verhaltenskodex der HHVA- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)- EU-Sanktionen (vgl. Anlage)- Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm