Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt folgende Leistung, gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, aus:
Erneuerung der Lichthochmaste Elbtunnel
Die Leistung umfasst die Grundinstandsetzung der Beleuchtung an der BAB A7 in den nördlichen und südlichen Zufahrtsbereich des Elbtunnels in Hamburg gemäß Baubeschreibung, sowie Leistungsbeschreibung. Alle Entsorgungsmaßnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Für entsorgtes Material ist dem Auftraggeber der Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Der Leistungsumfang sowie die Anforderungen an die Leistung bestimmen sich insbesondere nach der Leistungsbeschreibung, bestehend aus der Leistungsbeschreibung und dem Langtext-Leistungsverzeichnis.
Maßgeblich für die Wertung ist die Wertungssumme, die sich aus der Summe des Angebotes ergibt. Nebenangebote sind nicht zugelassen und fließen nicht in die Wertungssumme ein.
Die Wertung der Qualität setzt sich aus der Summe der einzelnen Wertungssummen für "Erfahrung in vergleichbaren Projekten" (max. 100 Punkte), für die "Eigenfertigungstiefe" (max. 100 Punkte) und für das "Umsetzungskonzept" (max. 300 Punkte) zusammen.
Die Merkmale des Verfahrens werden im Dokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per dtvp zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 16a VOB/A fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWBBei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. Anlage).
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
4. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:
- 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
6. Es sind mindestens drei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).Benennung von mindestens drei unterschiedlichen Referenzen:a) die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sindb) Die Referenzen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
Zahlungsziel beträgt 30 Tage
Abschlagsrechnungen:Anhand der durch den Auftragnehmers erstellten und durch die Bauüberwachung des Auftraggebers abgezeichneten Aufmaßunterlagen können Abschlagsrechnungen gestellt werden. Die Rechnungssumme der Teilrechnungen darf dabei50.000,00 EUR nicht unterschreiten. Des Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen. Rechnungslegung erfolgt an MHIL@hhva.de.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen- Verhaltenskodex der HHVA (vgl. Anlage)- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)