Die Unterhaltsreinigung bezieht sich auf das Gebäude der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH. Das Gebäude umfasst auf 5 Etagen eine Fläche von ca. 8.000 m². Die (Regel-)Betriebszeiten des Objekts sind Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr.Wünscht der Bieter eine Besichtigung der Räumlichkeiten, kann über das Vergabeportal ein Termin vereinbart werden.
Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von z. B. nicht textilen und textilen Fußbodenbelägen, sanitären Anlagen, Möbeln und Einrichtungsgegenständen in den Verkehrs- und Bürobereichen im Gebäude sowie Griffspurenentfernung auf Glasflächen im Innenbereich sowie sonstigen Oberflächen (z.B. Trennwände, Treppengeländer, Aufzugstüren, Automatik-Türen etc.)Aufgabe des AN ist die Erhaltung der Funktionsfähigkeit, sowie des optischen Gesamteindrucks des Objekts des AG unter Berücksichtigung:- Der Aufrechterhaltung sämtlicher hygienischer Bestimmungen und Vorschriften- Der Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Materialien und Oberflächen- Einer kontinuierlich beratenden Unterstützung des AG bei der Optimierung sämtlicher Dienstleistungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung.Unter Berücksichtigung:- Der entsprechenden Reinigungshäufigkeit- Der Tätigkeitsanweisungen- Der Definitionen der Leistungsprofile- Der Massenangaben- Sonstiger herstellerspezifischen Vorgaben (z. B. Oberflächenbehandlung)
Hierfür ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag von zwei Jahren, voraussichtlich für die Zeit vom 01.05.2026 bis 30.04.2028, zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Betriebsübergang nach § 613a BGBIm Rahmen des Betriebsübergangs sind die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Eine Personalübernahmeverpflichtung gemäß § 613a BGB kann nicht ausgeschlossen werden.Der Auftragnehmer ist angehalten, in seinem Budget mit den üblichen Personalkostenansätzen zu kalkulieren. Sollten durch die Personalübernahme zusätzliche Personalkosten entstehen, übernimmt die HHVA das Risiko sowie die eventuell anfallenden Kosten.
Maximal erreichbar sind 600 Punkte. Maßgeblich für die Wertung ist der Gesamtwertungspreis. Dieser ermittelt sich aus der Summe des Wertungspreises (netto) der festen Laufzeit inklusive der Optionen.600 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die detaillierte Beschreibung ist der Anlage "11. Wertungs- und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Bei der Wertung der Qualität/ Personalkonzept sind maximal 400 Punkte erreichbar. Mit dem Angebot ist ein Organisationsansatz bzw. ein Personalkonzept zur Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgabe gemäß Leistungsbeschreibung in schriftlicher Form mit dem Angebot einzureichen. Hier ist darzustellen, wie der Bieter aufgrund seiner Erfahrung in vergleichbaren Aufträgen vorzugehen beabsichtigt bzw. welche Überlegungen zur Durchführung er bereits angestellt, welche Festlegungen er insoweit schon getroffen hat und wie er diese im Einzelnen umsetzen will. Dies umfasst u. a. Personalplanung, Zeitplan der Leistungserbringung, Beschaffung und Bevorratung der benötigten Verbrauchsmaterialien, geplantes Equipment zur Leistungserbringung etc.In Bezug auf die Methodik ist darzustellen, welche Methoden er zur Umsetzung der gestellten Aufgaben anzuwenden beabsichtigt.Die Bewertung der Darstellung erfolgt als Prozentsatz bezogen auf die jeweils Maximalpunktzahl der einzelnen Kriterien.Die detaillierte Beschreibung ist der Anlage "11. Wertungs- und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Angebote werden nicht öffentlich verlesen.
Sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, wie Erklärungen, Angaben oder sonstige Nachweise, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist übermittelt worden sein, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt.Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nachreichen oder vervollständigen zu lassen. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung,siehe Anlage: 13. Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angaben getrennt pro Geschäftsjahr),siehe Anlage: 13. Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung
Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Haftpflichtversicherungsschutz je Schadensereignis für: Sach- und Vermögenschäden von mindestens 2,5 Mio. EURPersonenschäden von mindestens 1 Mio. EUR
Für den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird. (siehe Anlage: Eigenerklärung Versicherung).
Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.Siehe Anlagen: 13. Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung23. Eigenerkla?rung Versicherung
1. Angaben aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- Anzahl der Mitarbeiter / Unternehmen gesamt- Anzahl der Mitarbeiter / Reinigungspersonal- Anzahl der Mitarbeiter / kaufmännischer Bereich
siehe Anlage: 13. Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung
Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Vorlage der ausgefüllten Anlage "15. Erklärung Qualitätssicherung". Die ausgefüllte Anlage ist mit dem Angebot einzureichen
siehe Anlagen: - 13. Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung- 15. Erklärung Qualitätssicherung
Soweit eine Bewerbergemeinschaft ein Angebot einreicht, muss jedes Mitglied separat den geforderten Nachweis erbringen.
Mindestanforderung:Angabe von geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen aus den letzten 3 Jahren über früher ausgeführte mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen, (Auftragswert und Leistungsumfang) jeweils unter Angabe von: - Auftraggeber mit Anschrift - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse- Bezeichnung des Referenzauftrags- Beschreibung der erbrachten Leistungen- Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ)- Auftragswert in Euro netto
Gefordert sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus der Bearbeitung in den letzten 3 Jahren
Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, siehe Anlage: 13. Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung
- Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, siehe Anlage "22. Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn"- Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland, siehe Anlage "21. Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland"- Einhaltung des Verhaltenscodex für Geschäftspartner,siehe Anlage "20. Verhaltenskodex für Geschäftspartner"
Mindestkriterium an die Leistung, siehe Anlage:"14. Eigenerklärung_Mindestanforderung"Das Dokument ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.