Gegenstand der Ausschreibung ist das Liefern von Anforderungstastern und Zusatzeinrichtungenfür sehbehinderte Menschen gemäß technischer Spezifikation "TS-LSA-HHVA Zusatzeinrichtung für sehbehinderte Menschen V2.2 Stand: 10.12.2025" und Leistungsbeschreibung. Esist beabsichtigt, einen Abruf-Rahmenvertrag ab Zuschlagserteilung bis zum 30.11.2026zu schließen.
Im Rahmenvertrag werden darüber hinaus drei Optionen zur Vertragsverlängerung zu jeweils einem Jahr vereinbart.
Der Bieter ist berechtigt für die drei optionalen Vertragsverlängerungen über jeweils 12 Monate eine Preisanpassung in Prozent im Angebot anzugeben, welche im Falle der Vertragsverlängerung für das betreffende Vertragsjahr wirksam wird.
Der Rahmenvertrag dient zur Deckung des Bedarfs an taktilen Anforderungstaster und akustischen Signaltongebern für den planmäßigen Ersatz altersbedingt abgängiger Teile sowie den Um-/ Aus- und Neubau von Fußgängerfurten in Hamburg. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der Technischen Spezifikation für Lichtsignalanlagen der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH - Zusatzeinrichtung für sehbehinderte Menschen (TS-LSA-HHVA_Zusatzeinrichtung Sehbehinderte Version: V2.2 - Stand: 10.12.2025).
Neben Lieferung von sämtlichen Bauteilen, die für die Ausrüstung einer Furt notwendig ist, wird gemäß technischer Spezifikation eine 3m Anschlussleitung für den Einsatz an provisorischen Lichtsignalanlagen benötigt. Bedarfsmengen: Die Mengenermittlung basiert auf der Annahme, dass pro Jahr ca. 225 Fußgängerfurten unterschiedlichen Umfangs neu ausgestattet werden. Die ausgeschriebene Menge umfasst den Bedarf für die gesamte Laufzeit inklusive aller Optionsrechte. Die Bedarfsmengen sind der Anzahl der Furten im Angebotsschreiben zu entnehmen und resultieren aus einer vergangenheitsbasierten Planung. Daher sind es keine garantierten Bedarfe. Je nach Auftragsentwicklung kann es zu Verschiebungen der Mengen innerhalb der Ordnungszahlen kommen. Die Mengenangaben dienen als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen zur Angebotskalkulation.
Im Rahmenvertrag werden über die Vertragslaufzeit hinaus drei Optionen zur Vertragsverlängerung zu jeweils einem Jahr vereinbart.
Der Vertrag endet spätestens zum 30.11.2029, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Maximal sind 246 Punkte erreichbar. - 246 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Wertungssumme)- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Bei den Bewertungskriterien sind maximal 164 Punkte erreichbar, davon müssen mindestens 80% (131P) erreicht werden.
A-Kriterien sind einzuhalten.B-Kriterien sind alle weiteren geforderten technischen Eigenschaften des Signalgebers gemäß TS-LSA-HHVA Zusatzeinrichtung für sehbehinderte Menschen V2.2. Die erfüllten B-Kriterienwerden gemäß Prüfprotokoll mit Punkten pro geforderter Eigenschaft bewertet.
Das Vergabefahren OV250512RX01-A wurde aufgrund von schwerwiegenden sachlichen Gründen gemäß §63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben: "Unzureichende Angaben in den Vergabeunterlagen".
Die Leistung wurde gemäß §14 Abs. 4 Nr. 1 VgV nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen innerhalb von einer Woche erneut als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmeantrag bei allen Bietern, die bisher am Vergabeverfahren teilgenommen haben angefragt.
Es handelt sich bei diesem Verfahren um das Folgeverfahren von der Ausschreibung OV250512RX01-A, welches im Dezember 2025 aufgehoben werden musste. Die in den technischen Unterlagen konkretisierten Punkte wurden im Prüfprotokoll gelb hervorgehoben.
Gemäß Dokument 00_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes:I. Fragen oder Hinweise sollten bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingereicht sein II. Submission erfolgt nicht öffentlichIII. Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt a) formale Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Angebote b) fachliche Prüfung "Ausschlusskriterien eingehalten" IV. Teststellung "Musterprüfung" gemäß Prüfprotokoll - im Bedarfsfall, Details siehe Aufforderung zum Angebot Nr. 11. V. Finale Wertung der Angebote VI. Zuschlagserteilung an das wirtschaftlichste Angebot / Absage der anderen Angebote
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).