Gegenstand der Ausschreibung ist folgende Leistung: Bereitstellung, Betrieb, Hosting und Wartung einer Produktiv- und einer Projekt-PKI, je bestehend aus Root-CA, Enrolment Authority (EA) und Authorization Authority (AA) gemäß [CP]. Dieses umfasst:1.Eine Produktiv-PKI, die für den Einsatz von kooperativen intelligenten Systemen im Straßenverkehr vorgesehen ist, die Vorgaben der [CP] bezüglich Level 1 vollumfänglich erfüllt und nach [CP] zertifiziert ist.2.Eine Projekt-PKI, die den Teilnehmern verschiedener Pilot- und Anwendungsprojekte für Testzwecke offensteht und sich an die Anforderungen der [CP] hält.Der Auftraggeber ist Betreiber einer Kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Die vom Auftragnehmer bereitgestellte und betriebene PKI muss daher dauerhaft funktional und informationstechnisch sicher betrieben werden können
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers betreffend die Bereitstellung und den Betrieb einer (Produktiv- und Projekt-)Public-Key-Infrastruktur (PKI) für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme im Sinne der Anlagen 1 (Leistungsbeschreibung) und 2 ("Berechtigungssätze PKI-System") einschließlich damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen entsprechend Anlage 1. Der Auftraggeber wird im Rahmen dieses Vertrages als Realisierungsträger für die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetriebe Straßen, Brücken und Gewässer (im Folgenden "LSBG"), tätig und schließt aufgrund dieser Beauftragung den Vertrag mit dem Auftragnehmer ab. Im Rahmen der Einführung der vertragsgegenständlichen Systeme hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg zum Ziel gesetzt, kooperative Dienste für die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation infrastrukturseitig verfügbar zu machen und in den Regelbetrieb zu überführen. Hierfür ist es notwendig, die zur Kommunikation versendeten kooperativen Nachrichten über eine geeignete PKI zu signieren, um eine sichere Kommunikation zu gewährleisten. Die damit im Zusammenhang stehenden (Dienst-)Leistungen sind Gegenstand dieses Vertrages. Der Auftraggeber ist der Vertragspartner des Auftragnehmers und ist allein berechtigt, vertragsrechtlich relevante Erklärun-gen gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben und von diesem zu empfangen. Der LSBG wird die im Rahmen des Regel-betriebes gemäß Ziffern 3.1. lfd. Nr.: 3 und 6 zu erbringenden Leistungen betreffend den Betrieb der Produktiv-/Projekt-PKI in Anspruch nehmen und darf - im Rahmen der vertraglichen Vorgaben (insbesondere im Umfang der vereinbarten C-ITS-Stationen und Möglichkeiten der Bereitstellung einer weiteren EA und/oder AA) - frei entscheiden, wer die Leistungen mit-nutzen darf. Insbesondere ist der LSBG berechtigt, dem Auftraggeber sowie weiteren Städten eine Nutzung dieser Leistungen zu gestatten.
Eine Option zur Vertragsverlängerung für 1 Jahr vorhanden.
Maßgeblich für die Wertung ist der Gesamtwertungspreis (netto). Dieser ermittelt sich aus der Summe der Wertungspreise aller Preispositionen inklusive den Bedarfspositionen und Optionen der Anlage "Preisblatt".Erreichbar sind maximal 700 Punkte.
Die Bewertung der Angebote in dem Zuschlagskriterium Qualität erfolgt anhand der beschriebenen Unterkriterien, siehe Anlage V_09. Wertungs- und Zuschlagskriterien. Mit dem Angebot sind drei Konzepte einzureichen:- Umsetzung des Registrierungsprozesses (2.1)- Maßnahmen zur Terminsteuerung (2.2) - Umgang mit technischen Änderungen (2.3).Erreichbar sind für jedes Konzept maximal 100 Punkte.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Antrag selbst sowie den geforderten Eignungsnachweisen sowie ggf. weiteren geforderten Unterlagen.
Für den Teilnahmeantrag ist das Formular "T_02. Teilnahmeantrag" zu verwenden.
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen alle in der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die Formblätter "T_03. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" und "T_05. Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung" mit etwaigen vorgegebenen Anhängen zu verwenden. Bewerber, welche die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden zu verlangen. Der Auftraggeber kann zudem weitergehende Nachweise der Bewerber fordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung oder das Vorliegen von Ausschlussgründen hat.
Sofern der Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV zu belegen, wird der Auftraggeber diesen Bewerber vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs auffordern, die geforderten Unterlagen gemäß der Unterlage "T_05. Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung" beizubringen. Hierfür wird dem Bewerber eine Frist gesetzt, die nur wenige Tage betragen kann. Der Bewerber hat die geforderten Unterlagen innerhalb dieser Frist einzureichen.
Keine Mindestanforderung:Angaben aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:- Anzahl der Mitarbeiter / Unternehmen gesamt- Anzahl der Mitarbeiter / IT-Fachpersonal- Anzahl der Mitarbeiter / kaufmännischer Bereich(siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Mindestanforderung:Nachweis über die Einführung eines Informations-Sicherheitsmanagement-Systems (ISMS) durch Vorlage einer Zertifizierung (in Kopie) nach DIN EN ISO/IEC 27001.(siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung).Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat den geforderten Nachweis erbringen.
Mindestanforderung:Angabe von geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen aus den letzten 5 Jahren über früher ausgeführte und vergleichbare Leistungen (Registrierung und den Betrieb einer PKI auf der EU ETCL Level 0) unter Angabe von: - Auftraggeber mit Anschrift, - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, - Bezeichnung des Referenzauftrags, - Beschreibung der erbrachten Leistungen, - Betriebsdauer der PKI, - Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), - Auftragswert in Euro netto.
Aus den Angaben muss die Erfüllung der nebenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, andernfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt (siehe Anlagen: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung)
- Gefordert ist mindestens 1 vergleichbare Referenz (Registrierung und den Betrieb einer PKI auf der EU ETCL Level 0) Sämtliche Referenzen müssen abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die PKI mindestens 3 Jahre betrieben wurde. - Der Abschluss jeder Referenz darf höchstens 5 Jahre zurückliegen, d.h. Betriebsende nicht vor 09/2020.
Mindestanforderung:Angabe von geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen aus den letzten 5 Jahren über früher ausgeführte und vergleichbare Leistungen (Registrierung für eine PKI auf der EU ETCL Level 1) unter Angabe von: - Auftraggeber mit Anschrift - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Bezeichnung des Referenzauftrags, - Beschreibung der erbrachten Leistungen, - Beginn und (soweit zutreffend) Abschluss des Registrierungsprozesses - Auftragswert in Euro netto
Aus den Angaben muss die Erfüllung der nebenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, andernfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung)
- Gefordert ist mindestens 1 vergleichbare Referenz (Registrierung einer PKI auf der EU ETCL Level 1) - Die Referenz muss nicht abgeschlossen sein. Nachgewiesen werden muss ein aktuell laufender oder bereits erfolgreich durchgeführter Registrierungsprozess. - Der Abschluss des Registrierungsprozesses darf höchstens 5 Jahre zurückliegen, d.h. nicht vor 09/2020.
Keine Mindestanforderung:Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung).
Keine Mindestanforderung:Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angaben getrennt pro Geschäftsjahr)(siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung).
Keine Mindestanforderung:Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.(siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Keine Mindestanforderung:Eigenerklärung zur Firma mit Angaben: Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern,(siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).