Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von von konfektionierte Klemmleisten, Sammelschienen verschiedener Typen und Signalgeber-Anschlusskästen nach Zeichnungen des Auftraggebers.
Zweck der Ausschreibung ist die Deckung des Bedarfs an für den planmäßigen Ersatz altersbedingt abgängiger Teile sowie den Um-/ Aus- und Neubau von Lichtsignal- sowie Beleuchtungsanlagen.
Die Angaben und Bedarfsmengen zu den Sammelschienen, Zubehör und Anschlußkästen sind in der Leistungsbeschreibung detailliert angegeben.
Die Produkte sind aufgrund der technischen Ausführung zur Sicherstellung der Kompatibilität zwingend gemäß der Zeichnungen des Auftraggebers zu fertigen.
Für den Leistungszeitraum wird ein Rahmenvertrag von zwei Jahren, mit der geplanten Laufzeit vom 01.02.2026 bis 31.01.2027 vereinbart. Des Weiteren werden drei Optionen zu jeweils ein Jahr Vertragsverlängerung hinterlegt. Die Geltendmachung der jeweiligen Option zur Vertragsverlängerung muss vom Auftraggeber an den Auftragnehmer schriftlich erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2030 ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag enthält drei Optionen zu jeweils ein Jahr Verlängerung.
Der Bieter ist berechtigt für die drei optionalen Vertragsverlängerungen über jeweils 12 Monate eine Preisanpassung in Prozent im Angebotschreiben anzugeben, welche im Falle der Vertragsverlängerung für das betreffende Vertragsjahr wirksam wird.
Die Ausführung der Sammelschienen und Anschlußkästen wird über die fachlichen Vergabeunterlagen vom Auftraggeber detailliert vorgegeben, so dass hier nur der Preis gewertet werden kann.
Für die Angebotswertung wird der Preis, wie folgt in eine Prozentskala von 0 bis 100 summiert: - 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Gesamtsumme netto gemäß Angebotsschreiben) - 0 Prozent erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Prozent.
Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument 00_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt eine formale Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Angebote. Dabei prüft der Auftraggeber, ob die eingegangenen Angebote, die in diesen Angebotsbedingungen und den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten formalen Anforderungen einhalten.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Es sind keine Person zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern umgehend nach Angebotsöffnung per dtvp zugesendet.
Zunächst werden alle eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV).
Die Vergabestelle behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern. Fehlende Unterlagen, die Preisangaben enthalten, dürfen nicht nachgefordert/nachgereicht werden.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. Anlage).
Die Anforderung an die Eignung gemäß Dokument 06_Eignungskriterien_Mindestanforderungen sind:Befähigung und Erlaufnis zur Berufsausübung:3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von: Sach- und Vermögensschäden: mindestens 2.5 Mio EUR. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers,im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen (siehe Anlage: Erklärung Versicherung).
5. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:- Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich- Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungs-prüfung).
6. Angabe von geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen aus den letzten 3 Jahren über früher ausgeführte und vergleichbare Dienstleistungen "Lieferung von Klemmleisten u. ä. Konfiguration nach Kundenvorgaben" (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung)
Mindestanforderung:- Benennung von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzen- Sämtliche Referenzen müssen abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Leistung fertiggestellt und abgenommen wurde- Der Abschluss jeder Referenz darf höchstens 3 Jahre zurückliegen, d.h. Fertigstellung und Abnahme nicht vor 11.2022Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
7. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung)
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen- Verhaltenskodex der HHVA- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)