Zahlungsbedingung: 30 Tage Netto.
Elektronischer Rechnungseingang:
Die Rechnung ist per Mail an MHIL@hhva.de zu senden.
Die HHVA GmbH hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen vollständig auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt. Neben dem Empfang von Rechnungen im PDF-Format wurden ebenso die technischen Voraussetzungen geschaffen, elektronische Rechnungen nach dem bundesweit abgestimmten ZUGfERD-Standard sowie optional XRechnung-Standard zu empfangen und zu verarbeiten.
Der Auftraggeber leistet die vereinbarten Zahlungen nach der mängelfreien Lieferung und anschließendem Rechnungseingang, wie unter Zahlungsziel der Bestellungen / Rahmenverträgen genannt.
Die Zahlungen erfolgen standardmäßig jeweils an den Zahltagen Montag und Donnerstag für alle Rechnungen, die jeweils bis zum Zahltag einschließlich fällig sind.
Die Bestell- bzw. Abruf- und Rahmenbestellnummer sind stets auf Lieferpapier und Rechnung anzugeben. Rechnungen ohne diese Angabe gelten als nicht gelegt, hindern den Eintritt der Fälligkeit und werden zurückgesandt.
Die Rechnung hat jeweils:
1. die Rechnungsanschrift und die Auftraggeber - Bestell- und Positionsnummer,
2. die erbrachten Leistungen und den Zeitpunkt der Leistungserbringung (eindeutige Zuordnung auch zu entsprechenden Bestelländerungen) durch Beifügung der Stundennachweise/Materialnachweise/Gerätenachweise oder andere,
3. das Ausstellungsdatum der Rechnung,
4. die Rechnungsnummer des Auftragnehmers,
5. Sofern zutreffend: die Angabe über eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgeltes gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG
6.den Steuersatz und den Steuerbetrag gesondert (auch bei Vorauszahlungen unter 5.000,- EUR),
7. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
auszuweisen.
8. Sofern zutreffend: bei Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers als Leistungsempfänger: Angabe von "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
Zurückweisungsrecht:
Bei unvollständiger oder fehlerhafter Rechnungslegung, die eine eindeutige Zuordnung und/oder Prüfbarkeit der Rechnung erheblich erschwert, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rechnung zurückzuweisen; in diesem Fall tritt kein Zahlungsverzug ein.