Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von diversen Fertigteilfundamenten, gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit einem Auftragnehmern einen Rahmenvertrag ab Zuschlagserteilung für 24 Monate zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 24 Monate verlängert werden.Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht.
Los 1280 St. BEL Fertigteilfundament 1100x1100x350mm120 St. BEL Fertigteilfundament 1300x1300x350mm100 St. BEL Fertigteilfundament 1800x1800x350mm10 St. BEL Köcherfundament für GM 8m10 St. BEL Fertigteilfundament 2000x2000x300mm4 St. LSA Fertigteilfundament 2000x2000x350mm300 St. BEL Fertigteilfundament 1700x1400x350 mm5 St. BEL Fertigteilfundament 1500x2200x500mm5 St. BEL Fertigteilfundament 1500x2200x700mm5 St. BEL Fertigteilfundament 1500x1900x500mm20 St. LSA/BEL Fertigteilfund. 2200x2200x350mm
Los 250 St. PROVI-Fertigteilfundament 1100x1100x7706 St. PROVI Fertigteilfundament 2100x1500x80040 St. Provi Fertigteilfundament 900x900x770mm
Die Auftragserfüllung erfolgt in Teilleistungen, die einzeln abgerufen werden und jeweils gesondert abzurechnen sind.Die Abrufe erfolgen beim Auftragnehmer in wirtschaftlichen Mengen, schriftlich durch die Disposition des Auftraggebers. Jegliche Änderungen bezüglich der im Vertrag definierten Artikel sind dem Auftraggeber unverzüglich aufzugeben.
Die Lieferung erfolgt frei Lager/ Verwendungsort des Auftraggebers im Großraum Hamburg. Der genaue Anlieferort wird mit dem Abruf bekannt gegeben.
Die Lieferung ist innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nach Eingang des Abrufs zu liefern.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um weitere 24 Monate verlängert werden.
Kriterium: alleiniges Wertungskriterium Preis.Der Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches im Ergebnis der Wertung das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande.
ZuschlagDer Zuschlag wird gemäß § 58 VgV nach § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot jedes Loses erteilt, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, der Bieter geeignet ist und die im Angebot genannten Preise nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen.Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehender Regelungen die niedrigste Wertungssumme aufweist.
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Es sind keine Person zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern umgehend nach Angebotsöffnung per dtvp zugesendet.
Zunächst werden alle eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV).
Die Vergabestelle behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern. Fehlende Unterlagen, die Preisangaben enthalten, dürfen nicht nachgefordert/nachgereicht werden.
Die Anforderung an die Eignung gemäß Dokument 13. Eignungskriterien und Mindestanforderungen sind:1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben: Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen (siehe AnlageErklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Die Berufs-/Betriebshaftpflicht-versicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:- 2.500.000 EUR für Sachschäden- 1.000.000 EUR für Vermögensschäden
- Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar
-Zertifizierung nach EN 1090-1 und Ausführung nach EN 1090-2.Nachweis eines Schweißzertifikats EXC 2 nach DIN EN 1090.
- Eignungsnachweis zur Herstellung von Betonfertigteilen durch Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bzw. Präqualifizierungsnachweis.Erfüllung folgender Voraussetzungen:DIN EN 206: 2021-06 Beton - Festlegungen, Eigenschaften, Herstellung und KonformitätDIN EN 1992-1 bis DIN EN 1992-4: 2011-01 bis 2021-05 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und SpannbetontragwerkenDIN 488/1-6: 2009/08 bis 2010-01 Betonstahl und ÜbereinstimmungsnachweisDIN EN 13369: 2018/09 Allgemeine Regeln für Betonfertigteile
Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. (
Zahlungsziel beträgt 30 TageDes Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)- EU-Sanktionen (vgl. Anlage)