Das zunehmende Auftreten von Starkregenereignissen stellt wachsende Herausforderungen an den Hochwasserschutz. Es kommt derzeit zu Überflutungen in den Ortslagen Rhüden und Bornhausen. Um den Abfluss der Schildau vor der Einmündung in die Nette zu drosseln, soll ein gesteuertes Hochwasserrückhaltebecken errichtet werden. Mit einem Stauvolumen von 810.000 m³ auf etwa 25 ha soll der Hochwasserschutz verbessert werden. Dazu ist ein Dammkörper mit einer durchschnittlichen Höhe von etwa 8,0 m und einer Länge von rund 380 m zu errichten, sodass ein Rückhaltebecken im Hauptschluss entsteht. Die Dammböschung ist mit einer Neigung von 1:5 geplant; das Dammvolumen beträgt ca. 180.000 m³ inklusive Dichtungskern und Dammfußdrän. Die Arbeiten umfassen u.a. die Erhöhung des Wirtschaftsweges nördlich des Beckens, die Errichtung begleitender Wirtschaftswege zum Dammbauwerk, die Anlage von zwei Ausweichbuchten, das Einbringen eines Grobrechens sowie die Herstellung temporärer Baustraßen. Ein wesentlicher Bestandteil des zu errichtenden Hochwasserrückhaltebeckens ist ein überfahrbares Stahlbetondurchlassbauwerk mit drei steuerbaren Schützanlagen und einer Hochwasserentlastungsschwelle. Das Bauwerk weist eine lichte Weite von 11,3 m zwischen den Seitenwänden auf; die Stahlbetonsohle zwischen den Seitenwänden wird auf einer Länge von etwa 30 bis 50 m ausgebaut. Die Errichtung des Durchlassbauwerks erfordert eine temporäre Umverlegung des Gewässers. Ferner ist ein Betriebsgebäude zu errichten. Die Bauausführung ist über eine Bauzeit von etwa drei Jahren vorgesehen; dabei sind wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche und bautechnische Vorgaben zu berücksichtigen.
Errichtung eines Dammkörpers mit einer durchschnittlichen Höhe von etwa 8,0 m und einer Länge von rund 380 m. ---Dammvolumen: 180.000 m³. ---Überfahrbares Stahlbetondurchlassbauwerk mit drei steuerbaren Schützanlagen und Hochwasserentlastungsschwelle. ---Temporäre Umverlegung des Gewässers. ---Errichtung eines Betriebsgebäudes. ---Erhöhung des Wirtschaftsweges. ---Errichtung begleitender Wirtschaftswege. ---Anlage von zwei Ausweichbuchten. ---Einbringen eines Grobrechens. ---Herstellung temporärer Baustraßen.
östlich der Ortschaft Bornhausen an der Schildau
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Anfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zum 09.07.2026 einzureichen.
Nebenangebote sind in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote sind ausschließlich für den Bereich "Erstellung des Stützkörpers des Dammbauwerkes" zugelassen. Die Mindestanforderungen sowie weitere Informationen sind in der Anlage "2026_06_05 Information Nebenangebote" enthalten und zur Kenntnis zu nehmen.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 16a EU VOB/A.Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils 500.000 Euro überschritten hat. Zu berücksichtigen sind Umsätze, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Kriterium ist erfüllt, wenn das Unternehmen über eine Mindestunternehmensgröße von vier Mitarbeitern (eine/e Geschäftsführer/in, drei Festangestellte) verfügt.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn das Unternehmen in den letzten fünf Geschäftsjahren zwei Projekte im naturnahen Wasserbau umgesetzt hat und die Auftragssummen größer als 50.000 Euro waren.zu den Projekten im naturnahen Wasserbau werden naturnahe Arbeiten verstanden, die im und am Gewässer durchgeführt wurden wie z.B. ein Gewässerausbau, die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (Sohlgleiten, etc.) sowie die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen (ingenieurbiologische Bauweisen).
Die Referenzen sind in der entsprechenden Anlage "Eigenerklärung zu Eignungskriterien" aufzuführen.