Der Hochwasserschutzverband Innerste hat die Aufgabe, Hochwasserrückhalteräume für die Innerste und ihre Nebengewässer innerhalb seines Verbandsgebietes herzustellen, dauerhaft zu unterhalten und zu betreiben. Hierzu gehören auch Planung und Bau von Hochwasserrückhaltebecken (HRB). Für das HRB Inn_2 an der Innerste bei Itzum/Hildesheim wurde die Leistungsphase 2 (Vorplanung) abgeschlossen.Der Themenbereich Grundwasser ist bisher nicht detailliert betrachtet worden, es liegen keine ausreichenden Kenntnisse über die Grundwasserverhältnisse vor. Ziel der geohydrologischen Untersuchungen ist es, eine umfängliche Beschreibung und Beurteilung der Grundwasserverhältnisse zu ermöglichen und die Auswirkungen auf das Grundwasserregime für den Einstaufall zu ermitteln. Hierfür ist die Erstellung eines Grundwassermodells sowie die Durchführung der erforderlichen Rechenläufe vorgesehen.Die geohydrologischen Untersuchungen haben in Abstimmung u.a. mit dem geotechnischen Gutachter zu erfolgen.
Hochwasserrückhaltebecken Itzum/Hildesheim (Inn_02)umfängliche Beschreibung und Beurteilung der Grundwasserverhältnisse; Erstellung eines Grundwassermodells sowie die Durchführung der erforderlichen Rechenläufe
Berufliche Qualifikation des Projektteams // Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten: Hochwasserrückhaltebecken // Erfahrungen mit öffentlichen Bauherren. Planfeststellungsverfahren bzw. Genehmigungsverfahren //Referenzen: - Darstellung Leistungsinhalte Referenz 1 - Darstellung Leistungsinhalte Referenz 2
- Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Um Fragestellungen zu den Vergabeunterlagen wird gebeten bis 6 Tage vor Angebotsfrist. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV.Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.Die Bindefrist des Angebotes beträgt 1 Monat (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote).
Eigenerklärung, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs oder Geologen vorliegt
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:Personenschäden mind. 1,5 Mio.EUR, sonstige Schäden mind. 0,25 Mio. EUR;
Bestätigung, dass die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl desUnternehmens inklusive der Zahl seiner Führungskräfte in den letztendrei Jahren mindestens 5 beträgt
Referenz 1: Erstellung Geohydrologisches Modell; Inbetriebnahme seit 01.01.2016 sowie Angabe Ansprechpartner des Auftraggebers_____Referenz 2: Erstellung Geohydrologisches Modell; Inbetriebnahme seit 01.01.2016 sowie Angabe Ansprechpartner des Auftraggebers