Verfahrensangaben

Direktvermarktung von elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.06.2026
01.07.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Arverio Baden-Württemberg GmbH
DE319014915
Rotebühlplatz 21-25
70178
Stuttgart
Deutschland
DE111
stuttgart@arverio.de
+49 711 400 5340

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Eisenbahndienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Regierungspräsidium Karlsruhe
76247
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
0721 926-8730
0721 926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09310000-5
09300000-2
09330000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die vorliegende Ausschreibung betrifft den Einkauf von elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien inklusive Herkunftsnachweisen aus Erneuerbaren Energien (EE) für Unternehmen der Arverio-Gruppe und verbundene Unternehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zur sonstigen Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien gemäß § 21a EEG 2023. Die Auftragnehmer (nachfolgend auch "Lieferanten" oder "Anlagenbetreiber" genannt) verkaufen den gesamten in ihren Anlagen erzeugten Strom ohne Inanspruchnahme einer EEG-Förderung unmittelbar an die Auftraggeberin und speisen diesen in den Bilanzkreis des jeweiligen von der Auftraggeberin benannten Hauptstromlieferanten ein.
Ziel ist es, langfristige Lieferverträge zur Versorgung mit nachhaltig erzeugtem Strom zu schließen. Damit sollen die Marktintegration erneuerbarer Energien gefördert, die Verkehrswende mit Ökostrom unterstützt sowie durch den optionalen Einsatz von Batteriespeichern ein Beitrag zur Netzstabilisierung und zur Glättung von Preisschwankungen geleistet werden.
Die Einspeisung des Stroms erfolgt vollständig in den Bilanzkreis des benannten Hauptstromlieferanten. Eine direkte Belieferung des Auftraggebers ist nicht vorgesehen. Die Einspeisung muss innerhalb des von der Auftraggeberin festgelegten Bilanzkreises erfolgen.
Die Auftragnehmer müssen in der Lage sein, für die gelieferten Strommengen Herkunftsnachweise (HKN) auszustellen oder deren Ausstellung über den jeweiligen Betreiber zu veranlassen. Die Herkunftsnachweise müssen auf Anforderung der Auftraggeberin oder einen von diesem benannten Dritten übertragbar sein. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der jeweiligen Erzeugungsanlage im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes.

Als Erneuerbare Energien im Sinne dieser Ausschreibung gelten ausschließlich Stromerzeugungsanlagen aus folgenden Energiequellen:
- Windenergie an Land,
- solarer Strahlungsenergie (Freiflächenanlagen),
jeweils ohne Eigenverbrauch durch Dritte, die nicht zur EEG-Anlage gehören.

Das maximale jährliche Lieferkontingent für die gesamte Ausschreibung beträgt 95.000.000 kWh (Kilowattstunden) pro Kalenderjahr (vorgesehene jährliche Abnahmemenge). Die Auftraggeberin beabsichtigt, mit mehreren Bietern Einzelverträge über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien abzuschließen. Die kumulierten Stromliefermengen aller Einzelverträge in einem Kalenderjahr sollen rund 95.000.000 kWh betragen.

Angebotsgegenstand ist jeweils die vollständige Strommenge, die in der angebotenen Anlage erzeugt wird. Die jeweils angebotene Anlage muss eine prognostizierte Mindestjahresliefermenge von 1.000.000 kWh aufweisen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis

Der maßgebliche Wertungspreis ist die Differenz zwischen dem angebotenen Abnahmepreis (Angebotspreis) und dem durchschnittlichen Spotmarktpreis des eingespeisten Stroms (Profil-faktorpreis):
Wertungspreis = Profilfaktorpreis - Angebotspreis

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Nutzung von erneuerbaren Energien

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation mit der Vergabestelle während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform "DTVP".

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DM2MZ6M

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Für den Fall fehlender, unvollständiger oder sonst fehlerhafter Angebote bzw. Angebotsbestandteile behält sich die Auftraggeberin vor, die betroffenen Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen oder Angaben zum Ausschluss des
betroffenen Angebots führen kann. Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt würde. Es gilt § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB.

Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

-

Finanzierung

-

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung