In der Auftragsbekanntmachung war nicht gekennzeichnet, dass die Auftragsvergabe in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG fällt.
Die Angabe, dass die Auftragsvergabe in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG fällt, wurde aktualisiert.