Teilbereich "Enterprise- und Lösungsarchitektur":
Unternehmensbezogene Referenzen.
Mindestanforderung an die Eignung:
Der Bewerber muss mindestens acht vergleichbare Referenzen nachweisen, die mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und binnen der letzten drei Jahre vor dem Schlusstermin zur Einreichung des Angebots in diesem Verfahren erfolgreich beendet wurden oder seit mindestens sechs Monaten andauern.
Vergleichbar ist die Referenz, wenn Gegenstand des Auftrags Beratungsleistungen im Bereich Enterprise-Architektur und Lösungsarchitektur waren.
Von den insgesamt acht Referenzen müssen
- mindestens zwei Referenzen Leistungen im Bereich Enterprise-Architekturmanagement, Architektur-Governance oder domänenübergreifende Zielbilder betreffen,
- mindestens vier Referenzen Leistungen im Bereich Lösungsarchitektur betreffen,
- mindestens zwei Referenzen Leistungen in sicherheitskritischen, hochregulierten oder Schutzbedarf-hoch-Umfeldern betreffen,
- mindestens zwei Referenzen organisationsübergreifende oder föderale IT-Kontexte betreffen.
- mindestens eine Referenz außerhalb der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in regulierten oder großskaligen Branchen wie Finanzwirtschaft, Versicherungen, Industrie, Telekommunikation, E-Commerce oder vergleichbaren Domänen, erbracht worden sein.
Einzelne Projektreferenzen können mehrere dieser Anforderungen gleichzeitig abdecken.
Von den vorgelegten Projektreferenzen müssen mindestens vier Referenzen bei Abschluss ein Leistungsvolumen von mindestens 1000 PT aufgewiesen haben.
Von diesen vier Referenzen muss jeweils mindestens eine hauptsächlich im Beratungsfeld Enterprise-Architektur und eine hauptsächlich im Beratungsfeld Lösungsarchitektur erbracht worden sein.
Von den vorgelegten Projektreferenzen muss mindestens eine Referenz bei Abschluss ein Leistungsvolumen von mindestens 2000 PT aufgewiesen haben.
Nachweis durch Angabe in Formular 6.4: Zusatzerklärung zur Eignung (6.4_Zusatzerklärung zur Eignung_Enterprise- und Lösungsarchitektur).