Leistungsgegenstand sind Liefer- und Montageleistungen.Ziel ist die Ausstattung einer Büroetage im 12. Obergeschoss eines Bürogebäudes in Frankfurt am Main mit den im Leistungsverzeichnis gem. Anlage 1a benannten Gegenständen auf Grundlage eines bereits erstellten Raumkonzepts.Vorliegend ist in Bezug auf die konkreten Büromöbel und Einrichtungsgegenstände im Rahmen des Leistungsverzeichnisses eine Produktvorgabe vorgesehen. Diese Produktvorgaben beruhen auf einem ästhetischen Gesamtkonzept zur Ausstattung einer Büroetage zur Nutzung als Coworking-space durch die Auftraggeberin. Der Einsatz der konkreten Möbel und Einrichtungsgegenstände aus aufeinander abgestimmten Produktfamilien in dem vorgegebenen Farb- und Materialkonzept gewährleistet einen optisch einheitlichen, harmonischen Gesamteindruck.Aus diesem Grund erfolgt eine produktbezogene Ausschreibung mit Produkten der im Leistungsverzeichnis (Anlage 1a) benannten Hersteller. Bei dem Mobiliar sowie den übrigen Einrichtungsgegenständen handelt es sich um neue, nicht gebrauchte Ware, die in der aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlichen Anzahl auf dem Markt erhältlich ist.
Es ist geplant, eine Büroetage mit insgesamt 809,38 m² mit Büromöbeln und verschiedenartigen Einrichtungsgegenständen auszustatten. Neben einer Bürofläche sind auch mehrere Aufenthaltsbereiche geplant. Die Räumlichkeiten sollen wie folgt ausgestattet werden:- Meetingraum für ca. 26 Personen,- Meetingraum für ca. 8 Personen/Workspace,- Workspace für kreatives Arbeiten,- Ca. 26 Arbeitsplätze sowohl in abgeschlossenen Räumen als auch im Großraumbereich,- Wohnküche (die Küchenzeile ist vorhanden, Sitzmöglichkeiten und (Einbau)Schränke als Stauraum werden noch benötigt),- Nutzung der ca. 26 Arbeitsplätze im Sinne eines Desk-sharing.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gliedern sich in zwei Leistungsbausteine:1. Lieferung der Büromöbel und Einrichtungsgegenstände:2. Aufbau und Montage der Gegenstände auf Grundlage des Raumkonzepts.Neben der Lieferung ist Teil der Leistung auch die verwendungsfähige Aufstellung der Büromöbel und Einrichtungsgegenstände. Dazu gehört das Anliefern, Auspacken, Vertragen, Ein-/An-/Aufbau der Tische, Schränke inkl. des jeweiligen Zubehörs, der Stühle und der Schallwände. Ferner sind vom Leistungsumfang alle Montagearbeiten, das Aufstellen, die ordentliche Kabelführung, Einweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einstellungsmöglichkeiten und Gebrauch der Einrichtungsgegenstände umfasst.
Die Möbel und weiteren Gegenstände sind zum Objekt gem. Anlage 1b zu liefern.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis ist entscheidend. Der maßgebliche Gesamtwertungspreis in EUR (netto) des zu bewertenden Angebots ergibt sich aus dem Preisblatt (Datei: 2_Preisblatt.xlsx).
Die Leistungen werden im offenen Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 GWBhingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristzur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber denAuftraggebern gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen nachzufordern,korrigieren oder vervollständigen zu lassen, soweit dies nach § 56 VgV zulässig ist. Hierauf besteht aber kein Anspruch der Bewerber.
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund nach § 123 und § 124 GWB.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Nachweis durch Angabe in Formular 3: Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3_Formularkonvolut).
Es sind Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen.
Mindestanforderung:Nachzuweisen ist für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mindestens 350.000 EUR (netto).
Nachweis durch Angabe im Formblatt Zusatzerklärung zur Eignung (Anlage 3_Formularkonvolut).
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:- für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 Euro pauschal je Schadensfall,- für Vermögensschäden mindestens 500.000 Euro je Schadensfall.
Nachweis durch Angabe im Formblatt Zusatzerklärung zur Eignung (Anlage 3_Formularkonvolut). Es ist eine gültige Versicherungsbestätigung als Anlage einzureichen.
Der Bieter muss Angaben zu der Anzahl der von ihm beschäftigten Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) machen. Die Mitarbeitendenzahl ist in Vollzeitäquivalenten auszuweisen.
Der Bieter muss mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, die mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und binnen der letzten fünf Jahre vor dem Schlusstermin zur Einreichung des Angebots in diesem Verfahren erfolgreich beendet wurden oder seit mindestens sechs Monaten andauern.Vergleichbar ist die Referenz, wenn Gegenstand des Auftrags Liefer- und Montageleistungen mit folgenden Merkmalen waren:Ordnungsgemäße Lieferung und betriebsfertige Montage- von Mobiliar und/oder anderen Einrichtungsgegenständen für Büroräume,- für mind. 20 Arbeitsplätze.