Sowohl die Abteilung Recht und Compliance als auch die Datenschutzbeauftragte der Auftraggeberin haben eine zunehmende Anzahl an Beratungen, Erfüllung von Dokumentationspflichten und Überwachungsaufgaben zu erfüllen. Hinzu kommen darüber hinaus komplexe Rechtsfragen im Bereich des Datenschutzes.
Ziel ist die Beratung und Unterstützung in den Bereichen des operativen Datenschutzes in der Abteilung Recht und Compliance sowie der Datenschutzbeauftragten der FITKO zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSiG) sowie der anderen landesdatenschutzrechtlichen Gesetze. Das Aufgabengebiet umfasst die interne datenschutzrechtliche Organisation innerhalb der FITKO sowie aller Produkte und Projekte des IT-Planungsrats.
Die Auftraggeberin benötigt Unterstützung im Rahmen ihrer Aufgaben im Bereich des Datenschutzes. Dazu gehören insbesondere:
- Beratung der Auftraggeberin im Zusammenhang mit dem Datenschutz,
- selbstständige Übernahme bestimmter Aufgaben der Auftraggeberin im Zusammenhang mit dem Datenschutz,
- Vertretung der Auftraggeberin in Verfahren im Zusammenhang mit dem Datenschutz.
Die Unterstützung der Auftraggeberin wird in folgenden Aufgabenbereichen benötigt:
- im operativen Datenschutz bei der Auftraggeberin selbst,
- im Datenschutz in allen aktuellen und künftigen Produkten und Projekten des IT-Planungsrats,
- im Bereich der Datenschutzbeauftragten bzgl. aller Aufgaben gemäß Art. 39 DSGVO.