Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Marketing- und PR-Leistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.01.2026
02.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
06-50102019-97
Zum Gottschalkhof 3
60594
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
Eichler Kern Klein Rechtsanwälte PartG mbB
vergabe@eichlerkernklein.de
+49 (0)30 467 384 230
+49 (0)30 467 384 235

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-6603
Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 (6151) 12-6603
+49 611 327 648534

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79340000-9
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von breit gefächerten Marketing- und PR-Leistungen, die typischerweise das Leistungsspektrum einer sogenannten "Full-Service-Agentur" abbilden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand und Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von breit gefächerten Marketing- und PR-Leistungen, die typischerweise das Leistungsspektrum einer sogenannten "Full-Service-Agentur" abbilden. Der Auftragnehmer wird auf Basis von Einzelabrufen gemeinsam mit der Auftraggeberin die strategische Ausrichtung der Kommunikation zu beiden Organisationen FITKO und IT-Planungsrat, der Markenkommunikation, und der Kommunikation zu Produkten und Vorhaben des IT-Planungsrats gestalten. Hierzu gehören eine konzeptionelle und beratende Begleitung und Kampagnenentwicklungen wie auch die operative Umsetzung durch geeignete (Einzel-) Maßnahmen über verschiedene Medien bzw. Kommunikationskanäle.
In der G2G-, G2B- und G2C-Kommunikation sollen typische Ziele wie die Steigerung der Bekanntheit, Reputation, Aufmerksamkeit, Engagement, Verständnis, aber auch Absatzförderung verfolgt werden - immer im thematischen Zusammenhang mit der strategischen und operativen Digitalisierung der Verwaltung.

Einen Schwerpunkt bildet derzeit die Kommunikation zu verschiedenen Produkten und Themen des IT-Planungsrats.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Leistungen sollen ab Vertragsbeginn für zwei Jahre erbracht werden. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils weitere 12 Monate. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zum Gottschalkhof 3
60594
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der sog. erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt:
In einem ersten Schritt der Angebotswertung wird zunächst ermittelt, welche Angebote im sogenannten Schwankungsbereich liegen und für den Zuschlag in die engere Wahl kommen. Hierzu wird zunächst unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode für jeden Bieter die Kennzahl Z ermittelt. Die Formel zur Ermittlung der Kennzahl Z lautet:
Z=L/P

Unter den im Schwankungsbereich und damit in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das im Entscheidungskriterium "L" die höchste Punktzahl erzielt hat. Bei Punktegleichheit zwischen den beiden bestplatzierten Angeboten gilt das Angebot mit dem niedrigeren Preis als das wirtschaftlichste (fiktive Wertungssumme). Bei fortgesetzter Gleichheit entscheidet das Los.

Zuschlagskriterium

Qualität
erzielte Leistungspunkte des zu bewertenden Angebots

Es können maximal 160 Leistungspunkte erreicht werden. Die Leistungspunkte werden gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen bewertet.
Auf Grundlage der Beschreibung des Auftragsgegenstandes in der Leistungsbeschreibung sowie des Entwurfs der Rahmenvereinbarung und deren Anlagen sowie unter Berücksichtigung der weiteren Vergabeunterlagen sind dem Angebot Aufgabenbearbeitungen beizufügen.

Die folgenden Aufgaben sind zu bearbeiten:
- Aufgabe 1: Kurzkonzept Aufmerksamkeitskampagne Behördennummer 115
- Aufgabe 2: Kurzkonzept Veranstaltungsplanung "Marktplatz Deutschland Digital"
- Aufgabe 3: Logoprüfung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bietende die in den detaillierten Aufgabenbeschreibungen unten sowie die in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Bewertungsaspekte beachten sollte.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Inhalte und Erwartungen an die Aufgaben bewertet die Auftraggeberin die Ausführungen der Bieter wie folgt: Die Auftraggeberin übt den ihr zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage aus, ob und inwieweit die Ausführungen der Bieter insbesondere auch im Vergleich mit den von den anderen Bietern eingereichten Ausführungen eine möglichst anforderungsgerechte Ausführung des Auftrags in möglichst hoher Qualität erwarten lassen.
Von der Auftraggeberin werden im Rahmen einer Gesamtschau diejenigen Aspekte für das jeweilige Kurzkonzept, bzw. die jeweilige Aufgabe berücksichtigt, die die Bieter laut den formulierten Inhalten und Erwartungen an die Kurzkonzepte bzw. Aufgabe bei der Erstellung zu berücksichtigen haben.
In diesem Rahmen fließt in die Bewertung insbesondere auch die Beurteilung der Frage ein, wie vollständig, strukturiert, nachvollziehbar und konkret auftragsbezogen die Ausführungen der Bieter sind.
Zudem wird insbesondere bei der Aufgabe 1 und 2 Wert auf eine ansprechende Visualisierung gelegt.
Für die drei Aufgaben aus dem Aufgabenbereich können maximal 160 Punkte erreicht werden:
- Aufgabe 1: 100 Punkte
- Aufgabe 2: 40 Punkte
- Aufgabe 3: 20 Punkte
Ausgehend davon werden folgende Wertungspunkte (in % von der maximal erreichbaren angegebenen Punktzahl) vergeben:
Ausführungen lassen eine sehr gute Ausführung des Auftrags erwarten
= 80 bis 100 %
Ausführungen lassen eine gute Ausführung des Auftrags erwarten
= 60 - 79 %
Ausführungen lassen eine befriedigende Ausführung des Auftrags erwarten = 40 - 59 %
Ausführungen lassen eine ausreichende Ausführung des Auftrags erwarten = 20 - 39 %
Ausführungen lassen eine mangelhafte/ungenügende Ausführung des Auftrags erwarten = 0 - 19 %

Zuschlagskriterium

Preis
fiktiver Gesamtwertungspreis

fiktiver Gesamtwertungspreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach § 119 Abs. 2, 3 GWB i.V.m. § 15 VgV durchgeführt.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, bei dem die öffentliche Auftraggeberin eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Auftraggeberin teilt zu diesem Zweck in einer europaweiten Auftragsbekanntmachung ihre Absicht mit, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
5.437.792,64
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DM2M50B

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

58
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit der Nachforderung gemäß und in den Grenzen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

insbesondere gem. HVTG.

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Es sind Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz des Bietenden in der EU (in Euro, netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen.
Der Bietende muss nachweisen, dass sein Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens jeweils 2.000.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Abgabe einer Eigenerklärung des Bietenden, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Bietende muss Angaben zu der Anzahl der von ihm jährlich durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen. Die Mitarbeitendenzahl ist in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auszuweisen. Dabei entspricht ein VZÄ 8 Stunden pro Arbeitstag bei 5 Arbeitstagen pro Woche.
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss die durchschnittliche jährliche Gesamtmitarbeitendenzahl jeweils mindestens 40 VZÄ betragen haben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot mindestens drei Referenzen vorzulegen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, sowie die genannten Mindestanforderungen kumulativ zu erfüllen. Insbesondere das Ende des Leistungszeitraums der jeweils angegebenen Referenz darf zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, soweit der Leistungszeitraum abgeschlossen ist.

Die vollständige Angabe des Referenzauftraggebers, insbesondere des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit vollständigen Kontaktdaten, ist zwingend. Die Angabe eines Ansprechpartners lediglich beim Bieter selbst, Verweise auf etwaige Geheimhaltungserfordernisse oder die Verwendung von Floskeln (z. B. "bei Bedarf") anstelle konkreter Angaben kann zur Nicht-Wertung der entsprechenden Referenz führen. Das bedeutet: Die Angaben zum Referenzgeber und zu einer Ansprechperson beim Referenzgeber müssen die Auftraggeberin die Lage versetzen, mit einer Ansprechperson beim Referenzgeber Kontakt aufzunehmen. Wenn dies nicht möglich ist oder scheitert, kann dies dazu führen, dass die Referenz nicht gewertet wird.

Mindestanforderung an die Eignung:
Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. Diese Referenzen müssen überdies folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Das Ende des Leistungszeitraums der jeweils angegebenen Referenz darf zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
2. Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss Leistungen für eine öffentliche Einrichtung betreffen. Als öffentliche Einrichtung gelten in diesem Zusammenhang z. B. Anstalten des öffentlichen Rechts, Behörden, der Bund, die Länder, Kommunen oder sonstige vergleichbare Einrichtungen.
3. Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss als Kunden ein Unternehmen betreffen.
4. Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss als thematischen Kommunikationsschwerpunkt den Bereich IT, IT-Services oder Technologie für den vom Bieter in einer Referenz benannten Projekt- oder Aufgabenschwerpunkt betreffen.
5. Über alle angegebenen Referenzen muss kumuliert sichergestellt werden, dass die drei im Folgenden aufgeführten Projekt- bzw. Aufgabenschwerpunkte erfüllt werden oder erfüllt worden sind. Dabei wird pro Referenz maximal einer der angekreuzten Projekt- bzw. Aufgabenschwerpunkte in die Eignung einbezogen. Sollten mehrere Projekt- bzw. Aufgabenschwerpunkte für eine Referenz angegeben werden, wird bei Erfüllung der jeweils für eine Eignung durch Kumulierung der Mindestanforderungen notwendige Projekt- bzw. Aufgabenschwerpunkt berücksichtigt.
Projekt- oder Aufgabenschwerpunkte:
1. Kampagnenplanung und -betreuung mit einer Eigenleistung von mindestens 150.000 Euro (netto)
2. Digitalmarketing: Betreuung von Online und/oder Social Media-Advertising (Paid-Media) im Gesamtauftragswert von mind. 30.000 Euro in einem Zeitraum von 12 Monaten
3. Pressearbeit: Dauerhafte Unterstützung (mind. 24 Monate) in der Pressearbeit eines Unternehmens oder einer Organisation (z. B. PR-Krisenkommunikation, PR-Strategie oder -Konzeption, Schreiben von Pressemitteilungen und Advertorials, Pflege von Medienkontakten) mit einem Gesamtetat von mind. 50.000 Euro (netto) pro Vertragsjahr

Die Vergabeunterlagen enthalten drei Formulare zum Eintragen von Referenzen. Sollten weitere Referenzen angegeben werden sollen, kann die Vorlage für diese unter Anpassung der fortlaufenden Nummer verwendet werden. Sollte der Platz in einem Formularfeld (z. B. bei der Projektbeschreibung) nicht ausreichen, können Anlagen beigefügt werden. Auf diese ist in dem entsprechenden Feld zu verweisen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung