Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot mindestens drei Referenzen vorzulegen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, sowie die genannten Mindestanforderungen kumulativ zu erfüllen. Insbesondere das Ende des Leistungszeitraums der jeweils angegebenen Referenz darf zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, soweit der Leistungszeitraum abgeschlossen ist.
Die vollständige Angabe des Referenzauftraggebers, insbesondere des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit vollständigen Kontaktdaten, ist zwingend. Die Angabe eines Ansprechpartners lediglich beim Bieter selbst, Verweise auf etwaige Geheimhaltungserfordernisse oder die Verwendung von Floskeln (z. B. "bei Bedarf") anstelle konkreter Angaben kann zur Nicht-Wertung der entsprechenden Referenz führen. Das bedeutet: Die Angaben zum Referenzgeber und zu einer Ansprechperson beim Referenzgeber müssen die Auftraggeberin die Lage versetzen, mit einer Ansprechperson beim Referenzgeber Kontakt aufzunehmen. Wenn dies nicht möglich ist oder scheitert, kann dies dazu führen, dass die Referenz nicht gewertet wird.
Mindestanforderung an die Eignung:
Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. Diese Referenzen müssen überdies folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Das Ende des Leistungszeitraums der jeweils angegebenen Referenz darf zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
2. Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss Leistungen für eine öffentliche Einrichtung betreffen. Als öffentliche Einrichtung gelten in diesem Zusammenhang z. B. Anstalten des öffentlichen Rechts, Behörden, der Bund, die Länder, Kommunen oder sonstige vergleichbare Einrichtungen.
3. Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss als Kunden ein Unternehmen betreffen.
4. Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss als thematischen Kommunikationsschwerpunkt den Bereich IT, IT-Services oder Technologie für den vom Bieter in einer Referenz benannten Projekt- oder Aufgabenschwerpunkt betreffen.
5. Über alle angegebenen Referenzen muss kumuliert sichergestellt werden, dass die drei im Folgenden aufgeführten Projekt- bzw. Aufgabenschwerpunkte erfüllt werden oder erfüllt worden sind. Dabei wird pro Referenz maximal einer der angekreuzten Projekt- bzw. Aufgabenschwerpunkte in die Eignung einbezogen. Sollten mehrere Projekt- bzw. Aufgabenschwerpunkte für eine Referenz angegeben werden, wird bei Erfüllung der jeweils für eine Eignung durch Kumulierung der Mindestanforderungen notwendige Projekt- bzw. Aufgabenschwerpunkt berücksichtigt.
Projekt- oder Aufgabenschwerpunkte:
1. Kampagnenplanung und -betreuung mit einer Eigenleistung von mindestens 150.000 Euro (netto)
2. Digitalmarketing: Betreuung von Online und/oder Social Media-Advertising (Paid-Media) im Gesamtauftragswert von mind. 30.000 Euro in einem Zeitraum von 12 Monaten
3. Pressearbeit: Dauerhafte Unterstützung (mind. 24 Monate) in der Pressearbeit eines Unternehmens oder einer Organisation (z. B. PR-Krisenkommunikation, PR-Strategie oder -Konzeption, Schreiben von Pressemitteilungen und Advertorials, Pflege von Medienkontakten) mit einem Gesamtetat von mind. 50.000 Euro (netto) pro Vertragsjahr
Die Vergabeunterlagen enthalten drei Formulare zum Eintragen von Referenzen. Sollten weitere Referenzen angegeben werden sollen, kann die Vorlage für diese unter Anpassung der fortlaufenden Nummer verwendet werden. Sollte der Platz in einem Formularfeld (z. B. bei der Projektbeschreibung) nicht ausreichen, können Anlagen beigefügt werden. Auf diese ist in dem entsprechenden Feld zu verweisen.