Das Zuschlagskriterium Qualität ist in die Unterkriterien A) Erfahrungen des einzusetzenden Personals und B) Allgemeines Ausführungskonzept aufgeteilt.
A) Erfahrungen des einzusetzenden Personals.
Bieter haben die für die Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter namentlich zu benennen und ihre Qualifikation und Erfahrungen anhand von Profilen nachzuweisen. Zu benennen sind mindestens ein/e Mitarbeiter/in in der Rolle "Senior Berater/in" und ein/e Mitarbeiter/in in der Rolle "Junior Berater/in".
Die Mitarbeiterprofile beinhalten eine schlüssige und nachvollziehbare Darstellung der Erfahrungen und der namentlich benannten Mitarbeiter. Erfahrungen sind anhand von persönlichen Referenzen nachzuweisen. Qualifikation durch geeignete Aus- und Fortbildungsnachweise (z.B. Zeugnisse).
Persönliche Referenzen umfassen mindestens die folgenden Informationen:
- Name des Auftraggebers,
- Angaben, die eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber des Projektes ermöglichen,
- Projektzeitraum (Beginn/genaues Datum des erfolgreichen Abschlusses der vom Bewerber erbrachten Leistungen),
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen.
Die namentlich benannten Mitarbeiter haben jeweils mindestens eine persönliche Referenz nachzuweisen, die die unter Ziff. 3.1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt. Die persönliche Referenz kann, muss aber nicht identisch mit der benannten Unternehmensreferenz des Bieters sein.
Weiterhin sind die unter Ziff. 3.1 des Leistungsbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen an die Qualifikation der namentlich benannten Mitarbeiter durch die Mitarbeiterprofile nachzuweisen.
Erfahrungen der namentlich benannten Mitarbeiter, die über die festgelegten und nachgewiesenen Mindestanforderungen hinausgehen, werden wie folgt mit bis zu 30 Punkten bewertet:
1. Für jedes weitere Referenzprojekt, das alle Mindestanforderungen nach Ziff. 3.1 der Leistungsbeschreibung erfüllt, werden 3 Punkte vergeben. Referenzen, die die Mindestanforderungen nur teilweise erfüllen, erhalten 0 Punkte. Es werden maximal 24 Punkte zusätzlich für nachgewiesene Referenzen vergeben (= 2 Profile x 4 Referenzen x 3 Punkte).
2. Wenn der jeweilige Referenzgeber Sozialversicherungsträger im Sinne von §§ 29 ff. SGB IV ist, wird ein weiterer Punkt vergeben. Es werden insoweit maximal 3 weitere Punkte vergeben.
3. Wenn der jeweilige Referenzgeber gesetzliche Krankenkasse im Sinne von § 4 SGB V ist, wird ein weiterer Punkt vergeben. Es werden insoweit maximal 3 weitere Punkte vergeben.
B) Allgemeines Ausführungskonzept.
Die Bieter reichen ein Konzept ein, in dem sie schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mittels welcher Umsetzungsphilosophie und Umsetzungsstrategie für die besonderen Zielgruppen, die mit den Stellenangeboten der AOK Nordost angesprochen werden sollen, sie die Leistung beabsichtigen zu erbringen.
Allgemein gilt, dass die Auftraggeberin aus dem Konzept erkennen können muss, dass und wie der Bieter im Auftragsfall die Anforderungen und aus der Leistungsbeschreibung erkennbaren Ziele, die die Auftraggeberin mit der Zusammenarbeit verfolgt, mit einem aus Sicht der Auftraggeberin möglichst hohen Erfüllungsgrad und Nutzen umsetzen wird. Es wird im Hinblick auf die spätere Auftragsdurchführung eine vollständige, schlüssige, verständliche und fachlich zutreffende konkrete, praxisnahe Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderungen und Ziele der Leistungsbeschreibung erwartet.
Mit dem Konzept trifft der Bieter anhand der einzelnen Leistungsbausteine (s. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung - Anlage 01) konkrete und verbindliche Aussagen zum geplanten Vorgehen und erläutert, wie die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bestmöglich realisiert werden soll (s. Ziff. 3.2 und 3.3 der Leistungsbeschreibung). Dabei ist auf die Anforderungen und die aus der Leistungsbeschreibung erkennbaren Ziele konkret Bezug zu nehmen.
Das Konzept soll der Struktur der Leistungsbeschreibung folgen und einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten.
Bewertungsmaßstab:
Für das Angebotskonzept können maximal 70 Punkte erreicht werden. Ausgehend von der angegebenen Maximalpunktzahl werden folgende Wertungspunkte vergeben:
Ausführungen lassen mit Blick auf die aus der Leistungsbeschreibung erkennbaren Ziele eine sehr gute Ausführung des Auftrags erwarten: 57 - 70 Punkte.
Ausführungen lassen mit Blick auf die aus der Leistungsbeschreibung erkennbaren Ziele eine gute Ausführung des Auftrags erwarten: 43 - 56 Punkte.
Ausführungen lassen mit Blick auf die aus der Leistungsbeschreibung erkennbaren Ziele eine befriedigende Ausführung des Auftrags erwarten: 29 - 42 Punkte.
Ausführungen lassen mit Blick auf die aus der Leistungsbeschreibung erkennbaren Ziele eine ausreichende Ausführung des Auftrags erwarten: 15 - 28 Punkte.
Ausführungen lassen mit Blick auf die aus der Leistungsbeschreibung erkennbaren Ziele eine mangelhafte/ungenügende Ausführung des Auftrags erwarten: 0 - 14 Punkte.