Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Durchführung Personenbeförderungsleistungen im Schienenersatzverkehr zwischen Uffenheim und Würzburg im Zeitraum vom 10.10.2025 bis (voraussichtlich) 13.12.2025.
Vom 10. Oktober 2025 bis zum (voraussichtlich) 13. Dezember 2025 wird die Bahnstrecke zwischen Marktbreit und Würzburg Hauptbahnhof gesperrt. Aus diesem Grunde ist auf den Linien Uffenheim - Würzburg und Marktbreit - Ochsenfurt Schienenersatzverkehr mit Pendelbussen und Gelenkbussen einzurichten.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das den niedrigsten Angebotspreis aufweist.
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren im Sinne von § 119 Abs. 2 GWB, § 14 SektVO durchgeführt.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal". Die Vergabeplattform ist über folgenden Link abrufbar:https://dtvp.de/
Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Angebotsbestandteile behält sich die Vergabestelle vor, die betroffenen Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann. Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt würde.
Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (benannter Nachunternehmer) an dem Vergabeverfahren teilnimmt, ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) mit aktuellem Stand vorzulegen (im Original oder als Kopie). Die Bescheinigung darf zum Datum des Abgabetermins für das Angebot nicht älter als sechs Monate sein.
Umsatz (netto), der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde.
Umsatz (netto), der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde.
Bestehen einer üblichen und erforderlichen Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Mindestens drei Referenzen über Projekte, in denen vergleichbare Leistungen erbracht wurden. In Bezug auf die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie jeweils Personenbeförderungsleistungen im Omnibusverkehr im Zusammenhang mit Schienenersatzverkehr zum Gegenstand haben und mindestens 20.000 Beförderungskilometern (Summe je Referenz) umfassen.Die Referenzprojekte müssen zudem in den letzten drei Jahren vor Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erbracht worden sein. Sofern das Referenzprojekt mit Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen ist, müssen die o.g. Anforderungen bereits erfüllt sein (mindestens 20.000 Beförderungskilometer erbracht).
Die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen (Personenbeförderungsleistungen im Omnibusverkehr) erforderlichen Erlaubnisse müssen vorliegen.
Neben dem SEV-Vertrag wird keine gesonderte finanzielle Vereinbarung getroffen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung und dem SEV-Vertrag zu entnehmen.