Die Klinikum Ingolstadt GmbH beabsichtigt die Vergabe der Erbringung laborpathologischer Diagnostikleitungen an ein externes Labor. Der Auftrag umfasst die vollständige Bearbeitung histologischer und zytologischer Proben einschließlich Standard- und Spezialfärbungen sowie molekularpathologischer Verfahren.
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die vollständige Bearbeitung und Befundung histologischer und zytologischer Proben. Der Leistungsumfang umfasst Biopsien, Operationspräparate und zytologisches Material im Rahmen eines abschätzbaren monatlichen Volumens. Das Spektrum beinhaltet Standard- und Spezialfärbungen, immunhistochemische Analysen sowie molekularpathologische Verfahren (PCR, FISH, ggf. NGS). Dazu zählen regelmäßige Teilnahmen an Tumorkonferenzen und intraoperative Schnellschnitte.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit der Option auf automatische Verlängerung um maximal 2x2 Jahre. Der Laborpartner übernimmt die vollständige Transportlogistik. Gefordert sind hohe diagnostische Qualität (Akkreditierung, Ringversuche) und verlässliche Befundlaufzeiten.
Automatische Verlängerung um zweimal zwei (2) Jahre.
Der bewertbare Gesamtpreis setzt sich zusammen aus den Kosten für die GOÄ-Positionen multipliziert mit dem vom Bieter anzugebenden Faktor, multipliziert mit den durchschnittlichen Jahres Fallzahlen und additiv die weiteren Leistungen, welche in Euro anzugeben sind. Der ermittelte, rabattierte Gesamtpreis bildet die finale Basis für die mathematische Punktevergabe.
Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Die weiteren Angebote werden im Verhältnis nach der Formel: Punkte=niedrigster Preis /Angebotspreis*100 gewertet. Die Ergebnisse werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Im Falle der Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Im Leistungsverzeichnis werden 120 Pflichtkriterien abgefragt, diese sind zu 100 % zu erfüllen.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattformzugelassen unter dem Link:https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYMJC7
Nachforderungen gemäß § 56 VgV sind nicht ausgeschlossen.Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren, soweit dies nach § 56 VgV zulässig ist.Die Nachforderung erfolgt unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Angebotsinhalte, insbesondere Preise oder leistungsbezogene Angaben, dürfen nicht nachgefordert oder geändert werden.Die Nachforderung erfolgt unter Setzung einer angemessenen Frist. Die konkrete Frist wird im jeweiligen Nachforderungsschreiben mitgeteilt. Nach Ablauf der gesetzten Frist eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründenverankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationalerRechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBKonkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einerkriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegenumweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw.fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen desMenschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBZahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWBVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einenInsolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBFalsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichenUnterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonfliktaufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an derVorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw.fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung,Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung derSozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Eigenerklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der zu vergebendenLeistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Erklärung zum Vorhandensein ausreichender personeller Kapazitäten im ärztlichen Dienst der Pathologie. Eigenerklärung, dass diese Kapazitäten auch im Falle von Krankheit, Urlaub oder Personalwechsel durch ein strukturiertes Vertretungs- und Ausfallkonzept abgesichert sind.Alle ärztlichen Leistungserbringer verfügen über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Fachsprachniveau C1 (Medizin).
Nachweise über eine gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189 für Medizinische Laboratorien. Als Nachweis wird eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde der DAkkS (oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle) gefordert.
Nachweise über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 15189 (OnkoZert-Konformität oder einem gleichwertigen Standard) durch Vorlage der gültigen Zertifikatskopie:
- Die Befundung erfolgt vollständig leitlinienkonform gemäß den jeweils aktuellen S3-Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) sowie der aktuellen TNM-Klassifikation.- Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung der onkologischen Dokumentationsdaten an das zuständige klinische Krebsregister gemäß dem Onkologischen Basisdatensatz sind vorhanden.- Die regelmäßige, persönliche oder videobasierte Teilnahme eines Facharztes für Pathologie an den interdisziplinären Tumorkonferenzen (Tumorboards) des Auftraggebers wird sichergestellt.
Eigenerklärung zur Erlaubnis der Abrechnung ambulanter pathologischer Leistungen im Rahmen der GKV-Versorgung (nach EBM, inkl. Molekularpathologie) und über die erforderlichen Zulassungen nach § 95 SGB V. Kooperationen mit entsprechend zugelassenen Partnern sind zulässig.
Regelmäßige Teilnahme an anerkannten externen Qualitätssicherungsmaßnahmen (z. B. QuIP oder gleichwertig = Ringversuche) für mindestens sechs Marker ist nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Kopien der Zertifikate aus 2024 oder neuer.
Nachweis eine aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, Partnerschaftsregister oder einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen (nicht älter als 6 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist).
Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leitungen vorzulegen. Die Referenz muss Angaben zu Namen, Anschrift, Umfang der Leistungen, verwendeten diagnostischen Methoden, Fallzahlen enthalten. Die Referenzen müssen aus den letzten 3 Jahren stammen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz) muss mindestens 1.200.000 EURO betragen. Davon müssen mindestens 600.000 EURO auf Dienstleistungen im spezifischen Bereich der laborpathologischen Diagnostik entfallen.
Nachweise für der gesamten Vertragslaufzeit über eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall zu unterhalten:für Personenschäden: mindestens 5.000.000 EUROfür Sach- und Vermögensschäden: mindestens 3.000.000 EUROEin entsprechender Nachweis (z. B. eine Kopie der Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers) ist mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung, dass sämtliche für die ordnungsgemäße Erbringung der laborpathologischen Leistungen erforderlichen Laborräume, Analysegeräte und Großgeräte vorhanden sind. Diese befinden sich entweder im Eigentum des Bieters oder stehen durch langfristige Leasing- oder Wartungsverträge für die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt zur Verfügung.Für die zeitkritische molekularpathologische Diagnostik (z. B. NGS, PCR, FISH) bestätigt der Bieter, dass die hierfür erforderlichen Großgeräte bereitstehen.
Eigenerklärung, dass die Technologie von L. Ron Hubbard nicht zur Führung des Unternehmens, zur Schulung der Mitarbeiter oder im Rahmen der Leistungserbringung angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird, das Unternehmen und die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter nicht nach dieser Technologie arbeiten oder Schulungen/Kurse der Scientology-Organisation besuchen, die Scientology-Organisation oder mit ihr verbundene Strukturen in keiner Weise finanziell oder ideologisch durch diesen Auftrag unterstützt werden.