Lieferung von IT-Hardware
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.11.2025
13.11.2025 10:00 Uhr
13.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Ingolstadt GmbH
DE128601139
Krumenauerstraße 25
85049
Ingolstadt
Deutschland
DE211
vergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
0841

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
09-0318006-60
Maximilian Str. 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30200000-1
30213300-8
30213100-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von Laptops und Desktop PCs des Herstellers Dell.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es werden 80 Laptops und 300 Desktop-PCs der Marke Dell beschafft. Die vollständige und mängelfreie Lieferung der Geräte inklusive der Dienstleistung muss bis spätestens 15.12.2025 abgeschlossen sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
85049
85049
Ingolstadt
Deutschland
DE211

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des im Anlage 4 Preisblatt angegebenen Angebotspreises. Das Kriterium wird mit einer Gewichtung von 100 % berücksichtigt. Diese Festlegung ergibt sich aus den in Anlage 3 der Leistungsbeschreibung dargelegten sachlichen und technischen Gründe, die eine ausschließliche Bewertung nach dem Preis rechtfertigen. Qualitative Merkmale sind entweder durch Mindestanforderungen vorgegeben oder für die ausgeschriebene Leistung nicht differenzierungsrelevant.
(Niedrigster Gesamtpreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) × 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Das Angebot mit dem höchsten Wert gemäß dieser Formel erhält die beste Bewertung. Bei Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zugelassen unter dem Link:https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5285

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5285

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum
Ingolstadt GmbH

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Begründung der Herstellerbindung
1. Kompatibilität mit bestehender Infrastruktur
Die bestehende IT-Infrastruktur basiert vollständig auf Endgeräten und Peripheriekomponenten des Herstellers Dell (u. a. Dockingstations, Netzteile, Firmware-/BIOS-Management). Ein Einsatz anderer Hersteller würde umfangreiche Anpassungen, Kompatibilitätstests und Neuanschaffungen erfordern, die mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wären und die Betriebskontinuität gefährden würden.
2. Zentrale Verwaltung und Betriebssicherheit
Die Dell-Geräte sind vollständig in die bestehende Systemlandschaft integriert und werden zentral über Microsoft Endpoint Manager (SCCM/Intune) verwaltet. Hierbei kommen Dell-spezifische Funktionen und Treiber zum Einsatz, die für den sicheren und effizienten Betrieb zwingend erforderlich sind. Andere Hersteller bieten diese Integrationsmöglichkeiten nicht in gleicher Form, sodass ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand und ein höheres Fehlerrisiko entstehen würden.
3. Einhaltung von Sicherheitsvorgaben
Die eingesetzten Dell-Geräte erfüllen spezifische sicherheitsrelevante Anforderungen (TPM 2.0, Secure Boot, BIOS-Schutzfunktionen, BSI-nahe Standards), die in den internen IT-Sicherheitsrichtlinien sowie externen Vorgaben (z. B. IT-Grundschutz, Datenschutz) zwingend vorgeschrieben sind. Gleichwertige Sicherheitsmerkmale anderer Hersteller sind nicht nachweisbar bzw. erfordern zusätzliche Zertifizierungen und Prüfverfahren, die den Beschaffungsprozess erheblich verzögern würden.
4. Service- und Supportqualität
Mit Dell besteht ein direkter Hersteller-Pro-Support mit einer Laufzeit von 5 Jahren und definierten SLAs (z. B. Vor-Ort-Service am nächsten Werktag). Diese Leistungen sind für den störungsfreien Betrieb der IT-Infrastruktur unerlässlich. Andere Hersteller können diese Servicequalität und Reaktionszeiten nachweislich nicht in gleicher Form gewährleisten.
5. Wirtschaftlichkeit (Total Cost of Ownership)
Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse hat ergeben, dass eine Umstellung auf ein anderes Herstellerumfeld sowohl kurzfristig als auch langfristig zu höheren Gesamtbetriebskosten führen würde. Gründe hierfür sind u. a. zusätzlicher Schulungsbedarf für IT-Personal, Anpassungen von Verwaltungsprozessen, Neuanschaffungen von Peripherie sowie ein erhöhtes Risiko für Ausfälle und Fehlkonfigurationen.
6. Nachhaltigkeit
Durch die Serien- und Markengleichheit können defekte Bauteile gezielt ersetzt werden, ohne dass ein vollständiger Austausch des Geräts erforderlich ist. Dies trägt zur Ressourcenschonung bei und ermöglicht eine nachhaltige Nutzung der bestehenden Infrastruktur.
Ergebnis

Aufgrund der dargestellten zwingenden technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründe ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht möglich. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der IT-Infrastruktur ist die Vorgabe des Herstellers Dell erforderlich. Die Leistungsbeschreibung wird daher mit Bezug auf Dell-Geräte formuliert. Der Zusatz "oder gleichwertig" wird aufgenommen, wobei die Gleichwertigkeit durch geeignete technische Nachweise (z. B. Zertifikate, Testberichte, Integrationsnachweise) zu belegen ist.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

81
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der
Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bieter erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden jeweils pro Versicherungsjahr und Schadensfall.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregistereintrag: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung bei ausländischen Unternehmen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Herstellerautorisierung und Lizenzierung: Schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass der Bewerber zur Lieferung und Installation der angebotenen Produkte autorisiert und lizenziert ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Lieferfähigkeit: Vollständige Lieferung in vollem Umfang erfolgt bis 12/2025.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung