Rahmenvertrag Fortführung der BestandsdatenCAD-DatenaufbereitungLos 1: HochbauLos 2: TGA
Die Flughafen Düsseldorf GmbH verwendet das CAD-System Open Building Speedikon aus dem Haus Bentley System auf Microstation2024 Connect Edition und AutoCAD 2021 aus dem Haus Autodesk.Die Bestandsdaten der Bauwerksarchitektur werden bauteilorientiert in 3D-Modellen georeferenziert abgebildet und eingearbeitet.Diese Bauwerksmodelle bilden die Grundlage für den Einsatz der BIM Methodik. Diese Bauwerksmodelle stellen zum einen die grafischen Informationen dar. Aber auch weiterführende alphanummerische Informationen werden den digitalen Bauteilen zugeordnet. Das Ergebnis repräsentiert das Asset-Information-Modell (AIM).
Diese 3D Bauwerksmodelle, aber auch deren 2D Abbildungen (DWG-Format) werden als Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie TGA-Daten in einem zentralen Datenpool abgelegt und stehen dort allen Nutzern am Flughafen zur Verfügung. Auf diese Daten beziehen sich unter anderemz.B. die technischen Gewerke. Diese Daten sind die Grundlage für die grafischen und alphanumerische Informationen im CAFM-System speedikon FM/speedikonC.
Aufgrund der kontinuierlichen UmbauAufgrund des kontinuierlichen Umbaus und Erweiterungsmaßnahmen an den Flughafengebäuden ist die Fortführung und Aktualisierung der Bestandsunterlagen in CAD regelmäßig erforderlich.
Die Wandlung der vorhandenen Daten in ein einheitliches System ist Voraussetzung für die zentrale CAD-Verwaltung. Aus diesem Grund wurde die "Richtlinie zum CAD-Datenaustausch" u.a. für den Hochbau und TGA erarbeitet. Diese schreibt Grundlagen des CAD-Systems, die Aufbereitung der CAD-Daten sowie deren zukünftige Fortführung vor.
Die zentrale Aufgabe dieser hier ausgeschriebenen Leistung liegt darin, den vorhandenen Gebäudemodellbestand Datenbestand aktuell zu halten, und kontinuierlich mit fortzuführen und mit zusätzlichen Informationen anzureichern.Ein wesentlicher Bestandteil ist die Sicherstellung der Qualität und Quantität des Datenbestandes sowie die bauzeichnerische Unterstützung bei aktuellen Projekten der Hochbauplanung Planung Dies erfordert zwingend, dass der AN idealerweise beide Systeme, AutoCAD 2021 und Open Building Speedikon beherrscht und einsetzt.
Es ist geplant, eine mindestens dreijährige Vertragslaufzeit (Mindestvertragslaufzeit) mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die Fortschreibung der Daten mit dem AN zu vereinbaren. Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden
Wertungspreis gemäß Leistungsverzeichnis Los 1 bzw. Los 2
Es sind durch den Bewerber je Los die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter*innen zu benennen. Deren Ausbildung, (zusätzliche) Qualifikation, allgemeine Berufserfahrung, Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen, etc. sind detailliert, bspw. anhand eines Lebenslaufes darzustellen. Besonderer Fokus sollte auf die Erfahrung mit der bei der FDG im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Software gelegt werden.
Es ist durch den Bieter ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, in dem bspw. darzustellen ist, durch welche organisatorischen und technischen Maßnahmen sichergestellt wird, dass der geforderte Qualitätsstandard der CAD-Dokumentation eingehalten wird.
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist - ähnlich wie im offenen Verfahren - mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß dieser Bekanntmachung zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über das Vergabeportal. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen sind fristgerecht gestellt, wenn sie bis einschließlich 10 Tagen vor Angebotsfrist über das Vergabeportal gestellt werden. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrundensinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmender jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmender Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren - ähnlich wie im offenenVerfahren - sowohl Ihr Teilnahmeantrag als auch Ihr vollständiges Angebot bereits bis zum Schlusstermin "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" einzureichen ist.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird.
Eigenerklärung zum Jahresumsatz (EUR, netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.Mindestanforderung: 500.000,00 EUR im Mittel der letzten drei abgeschlossenen GeschäftsjahreDer Mindestumsatz kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Angaben über die Ausführung vergleichbarer Dienstleistungen im Bereich der CAD-Betreuung (Referenz).Mindestanforderung Los 1 Hochbau:Es sind Angaben zu mindestens einem Referenzauftrag im Bereich CAD-Betreuung Hochbau zu machen, der eine komplexe Infrastruktur (bspw. einen Flughafen, Bahnhof oder eine Industrieanlage) betrifft. Der Jahreswert des Vertrages muss mindestens 100.000 EUR netto betragen. Bei dem Vertrag muss es sich um einen laufenden Vertrag handeln oder um einen Vertrag, der nach dem 31.12.2023 beendet wurde.Mindestanforderung Los 2 TGA:Es sind Angaben zu mindestens einem Referenzauftrag im Bereich CAD-Betreuung TGA zu machen, der eine komplexe Infrastruktur (bspw. einen Flughafen, Bahnhof oder eine Industrieanlage) betrifft. Der Jahreswert des Vertrages muss mindestens 100.000 EUR netto betragen. Bei dem Vertrag muss es sich um einen laufenden Vertrag handeln oder um einen Vertrag, der nach dem 31.12.2023 beendet wurde.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall i.H.v. mindestens 2,5 Mio EUR jeweils für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Ersatzweise ist auch eine bis auf die Prämienzuzahlung unbedingte Bestätigung einer Versicherung oder eines Versicherungsmaklers, dass im Fall des Zuschlags eine Deckungssumme für mindestens 2,5 Mio. EUR pro Personen-, Sach- und Vermögensschäden zugesagt wird. In diesem Fall verpflichtet sich der Bewerber bereits mit Abgabe der Bewerbung unwiderruflich, für den Fall der Auftragserteilung für die entsprechenden Deckungssummen zu sorgen (wesentliche Vertragspflicht).Die Bestätigung der Versicherungsgesellschaft/des Versicherungsmaklers über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß den o. g. Vorgaben erfüllt diese Mindestanforderung.
Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.
siehe Eignungskriterien
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde nach §7 Luftsicherheitsgesetz ist für für mindestens einen Teil des eingesetzten Personals verpflichtend.
Von dem unter 2.1.3 angegebenen Höchstwert der Rahmenvereinbarung entfallen auf das Los 1 4 Mio. EUR.
Von dem unter 2.1.3 angegebenen Höchstwert der Rahmenvereinbarung entfallen auf das Los 2 2,5 Mio. EUR.