Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum:
1. 1. Bauabschnitt: 16.03.2026
2. 2. Bauabschnitt 18.05.2026
3. 3. Bauabschnitt 28.09.2026
4. 4. Bauabschnitt 15.02.2027
zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden innerhalb der nachstehenden Werktagen nach vorstehend Frist für den Ausführungsbeginn.
1. 1. Bauabschnitt: 5 Werktage
2. 2. Bauabschnitt: 8 Werktage
3. 3. Bauabschnitt: 8 Werktage
4. 4. Bauabschnitt: 8 Werktage