Erweiterte Rohbauarbeiten mit Baustelleneinrichtung, Gerüstbau, Erdbau, Stahlbetonbau, Klinkerfassade in 2 Losen für den Neubau der Zentralen Notaufnahme am Krankenhaus St. Elisabeth in Damme
Leistung Los 1:Erweiterte Rohbauarbeiten mit Baustelleneinrichtung, Gerüstbau, Erdbau, Stahlbetonbau, Klinkerfassade für 2 Geschosse
Leistung Los 2:Erweiterte Rohbauarbeiten mit Verlängerung Baustelleneinrichtung, Gerüstbau, Ergänzung Stahlbetonbau, Klinkerfassade für die 3 oberen Geschosse
Zusatzinformation zu den Ausführungszeiten: Fertigstellung Rohbau zum 30.11.2027, Baustelleneinrichtung verbleibt bis 30.06.2029
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes (GESAMTSUMME LOS 1 und LOS 2) ermittelt.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird von Seiten des Auftraggebers verlangt, dass der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Gesamtleistung "Erweiterte Rohbauarbeiten" ist in 2 LOSE aufgeteilt. Die Leistungen aus dem LOS 1 sind bereits mit Fördermitteln gedeckt und können innerhalb der Bindefrist für LOS 1 abgerufen werden. Für das LOS 2 steht der positive Zuwendungsbescheid und die damit verbundene Sicherung der Finanzierung noch aus. Die Beauftragung der Leistungen aus dem LOS 2 kann deshalb erst nach Vorliegen des positiven Zuwendungsbescheides erfolgen (innerhalb der Bindefrist für LOS 2). Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht für den Bieter nicht.
Erweiterte Rohbauarbeiten mit Baustelleneinrichtung, Gerüstbau, Erdbau, Stahlbetonbau, Klinkerfassade für 2 GeschosseLeitmassen: Turmdrehkran 45 m Ausleger, HDI-Verfahren für 125 m, Gründung: Fundamente 440 m³, Fundamentdämmung XPS 10cm 930 m², Dämmung Sohlplatte 840 m², Betonbodenplatte d= 25 990 ², Schalung Wände: 2850 m²; STB-Wände d=24cm 825 m², d=30 cm 355 m²; STB-Stützen 27 m³ inkl. Schalung, Ortbetondecke d= 29 cm : 2.400 m², STB-Fertigteil Treppen 2 Geschosse, Verblendmauerwerk mit Fertigteilen 784 m² hellgrau, Fertigteilstürze, Fassadenstatik