Gebäudewirtschaft / Gemeinschaftsunterkunft Fadens Tannen - Brand- und Sicherheitswache
Das Amt für Gebäudewirtschaft der Stadt Norderstedt beabsichtigt die Stellung eines Sicherheitsdienstes in dem Objekt "Gemeinschaftsunterkunft Fadens Tannen" für sechs Monate auszuschreiben. Diese ist durchgängig (Montag bis Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr) von zwei Personen zu gewährleisten.
Das Vertragsverhältnis beginnt zum 01.04.2026 und endet mit Ablauf von sechs Monaten zum 01.10.2026 um 08:00 Uhr.
Bei dem Objekt Gemeinschaftsunterkunft Fadens Tannen, Fadens Tannen 30, 22844 Norderstedt handelt es sich um eine ehemalige Schule, welche im Zuge der Flüchtlingswelle in eine Gemeinschaftsunterkunft umgewandelt wurde. Es wurde festgestellt, dass durch die Bewohnenden häufig die Handmelder der Brandmeldeanlage betätigt werden, ohne dass ein Brand vorhanden ist . Aufgrund diverser solcher Fehlalarme verlassen die Bewohnenden zum größten Teil im Alamierungsfall nicht das Gebäude. Ein Aufenthaltsraum und ein WC wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einsatzort vor Ablauf des Ausschreibungszeitraums geändert werden kann. Bei einer Schließung des Standorts Fadens Tannen ist vorgesehen, den Sicherheitsdienst in enger Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber innerhalb des Stadtgebietes Norderstedt auf einen anderen Standort zu übertragen. Die Leistungen dieses Leistungsverzeichnis bleiben in solch einem Fall unverändert bestehen. Das Risiko eines Standortwechsels ist in den Einzelpreisen zu berücksichtigen und wird nicht zusätzlich vergütet.
Preis
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform.Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise.
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:1. Vorstellung Organisationsstruktur2. Bei Angebotsabgabe ist ein beispielhaftes Konzept über die Einweisung und Schulung der Mitarbeiter einzureichen. Siehe Punkt 2.5 der Anlage 1.