Betriebsamt / Lieferung eines Fahrgestells und Aufbaus für einen Hakenlift mit Transportmulde
Lieferung eines Fahrgestells und Aufbaus für einen Hakenlift mit Transportmulde
Preis
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform.Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise.
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur EignungZusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Lieferung von 1 Stück Zweiachs-Frontlenkerfahrgestell mit einer angetriebenen Achse mit einem zul. Gesamtgewicht von mind. 18 t zum späteren Aufbau eines Hakenlifts.
- Fahrzeugbreite: Maximal 2.550 mm (ohne Spiegel).- Gesamthöhe: Maximal 3.800 mm (inklusive aller Auf-, Um- und Anbauten wie Warnanlagen, Klimaanlage etc.).- Fahrerhausbreite: Maximal 2.495 mm, Innenhöhe zwischen 1.450 mm und 1.500 mm, Innenhöhe über Motortunnel zwischen 1.035 mm und 1.050 mm- Radstand maximal 4.900 mm zwischen Vorderachse und Antriebsachse- Gesamtlänge ohne Aufbau maximal 7.500 mm (maximale Stellplatzgröße)- Gesamtgewicht: Zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 18.000 kg.- Vorderachse maximal 8.000 kg- Antriebsachse maximal 13.000 kg
Wassergekühlter Turbo-Dieselmotor mit Ladeluftkühlung, Leistung mindestens 310 kW (421PS) zur betriebssicheren Versorgung der Hydraulikanlage im Parallelbetrieb, Abgasnorm mind. Euro 6.
Das Fahrzeug ist durch den Auftragnehmer von Los 1 zum Aufbauhersteller zu überführen und nach Abschluss der Aufbauarbeiten zugelassen und voll getankt auf dem Betriebshof Norderstedt, Friedrich-Ebert-Straße 76 zu liefern. Die TÜV/UVV-Abnahme aller Auf- und Anbauten ist entsprechend einzurechnen.
Bei Lieferung ist eine Ein-/Unterweisung des Fahrzeuges inkl. Aufbau durch den Auftragnehmer durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Der Auftragnehmer muss vor der Submission durch Referenzen einen vergleichbaren Aufbau vorstellen.Der Aufbau - Abrollkipper - ist vorgesehen für den Transport von Abrollbehälter mit einer maximalen Länge von 6.000 mm des Städtischen Betriebshofs.
Der Aufbau ist geräuschoptimiert zu planen und zu konstruieren (RAL-UZ 53). Die erforderlichen Spezifikationen für die Ausstattung sind in einem gesonderten Schreiben zu formulieren, ebenso eventuelle von der vorliegenden Leistungsbeschreibung abweichende Ausstattungsdetails und technische Merkmale. Datenblätter, EG-Konformitätserklärung, Prospekte, TÜV-Zertifikate und CE-Kennzeichnungen sind dem Angebot beizulegen. Ausführung erfolgt entsprechend der STVZO und DIN-Normen. Es muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für die nach vorne gerichteten Kennleuchten eingeholt werden und es müssen alle RKL und Beleuchtungseinrichtungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Der Aufbau muss den gültigen Sicherheitsrichtlinien entsprechen.