Hauptamt / Rahmenvereinbarung Agenturleistungen Personalmarketing
Norderstedt, die viertgrößte Stadt Schleswig-Holsteins mit über 84.000 Einwohner*innen, grenzt nördlich direkt an Hamburg. Für alle Bürgerbelange, die Angelegenheiten der Stadt und ein attraktives Lebensumfeld setzen sich ca. 1.500 Mitarbeiterinnen ein. Bei einer Verwaltung in dieser Größenordnung und gerade in der heutigen Zeit kommt es regelmäßig zu Fluktuation. Auch den Fachkräftemangel spürt der öffentliche Dienst zunehmend. Etwa 300 Stellenbesetzungsverfahren im Jahr werden durchgeführt, um unsere wichtigste Ressource, den benötigten Personalstand, zu sichern. Daher hat sich die Stadt Norderstedt zum Ziel gesetzt, die Arbeitgeberattraktivität zu festigen und gleichzeitig weiterhin auszubauen (Employer Branding). Darüber hinaus soll eine zielgruppengerechte Ansprache geeigneter Bewerberkinnen mit möglichst großer Reichweite stattfinden, um die Stadt Norderstedt als attraktive Arbeitgeberin - auch über die Stadtgrenzen hinaus - ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. Hauptaufgaben werden insbesondere Mitgestaltung, Lektorat und Veröffentlichung von Stellenanzeigen sein. Darüber hinaus ist für schwer zu besetzende Positionen eine individuelle und differenzierte Schaltberatung erwünscht. Des Weiteren sollen größere Kampagnen und Werbemaßnahmen via Social Media, 00H, DOOH, Radio usw. - in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Norderstedt entwickelt und zielgruppengerecht veröffentlicht werden. Um den Erfolg der Maßnahmen zu reflektieren, soll regelmäßig ein Reporting bzw. eine Analyse erfolgen und der Stadt Norderstedt in verständlicher Weise gegebenenfalls mit weiteren Handlungsempfehlungen vorgelegt werden. Leistungszeitraum ist vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2028 mit der Option auf eine Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2029.
Leistungszeitraum ist vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2028 mit der Option auf eine Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens vier Monate vor Ablauf des Vertragsendes schriftlich widerspricht.
Preis
Die angebotenen Leistungen werden mit 25 % gewichtet. Ausschlaggebend sind die Bandbreite des Angebots, der zu erwartende Umfang der jeweiligen Teilleistungen und die voraussichtliche Erfüllung des Deckungsbedarfs der Stadt Norderstedt.
Der Kreativwettbewerb wird mit 35 % gewichtet. Entscheidend ist neben Kreativität des Entwurfs, die Treffsicherheit der Zielgruppenansprache sowie die Übereinstimmung mit den Angeboten, Werten und dem Auftritt der Stadt Norderstedt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform.Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgendes vorzulegen: Referenzliste, mit Angaben von Ansprechpartner(n) und jeweils zugehörigerTelefonnummer
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgendes vorzulegen: - Nachweis über lückenlose Betreuung der Anliegen der Stadt Norderstedt - auch bei Personalausfall auf Agentur-Seite- Nachweis, dass als Full-Service-Agentur die gesamte Bandbereite der geforderten Leistungen abgedeckt werden kann