Rahmenvertrag über die Erbringung von Verkehrslenkungsleistungen
Die Hamburger Energiewerke GmbH beabsichtigt regelmäßige Tätigkeiten im Bereich der Verkehrslenkungdurch einen externen Vertragspartner erbringen zu lassen.Der Auftraggeber beabsichtigt durch die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die vorgenannten Arbeiteneinen zuverlässigen und wirtschaftlichen Partner zu finden. Der Rahmenvertrag soll die kurzfristigeBeauftragung vereinfachen und vertragliche Konditionen für den ausgeschriebenen Vertragszeitraumfestlegen. Der Auftragnehmer ist dabei ein Fachunternehmer mit umfassender Erfahrung, Fachkenntnis undSachverstand.Der Großteil der Verkehrslenkungs- und Sicherungsmaßnahmen findet an Fernwärme Baustellen im HamburgerStadtgebiet statt und umfasst die nachfolgenden Leistungen:- Baustellenabsicherung- Beschilderung- Verkehrslenkung / Verkehrsführung- Ampelanlagen- Hinweistafeln- Schilderherstellung- Fahrbahnmarkierung- Bauzaunvermietung- Verkehrszeichenpläne- Verkehrskonzeptionen- Verkehrswegemarkierungen- Technische Bearbeitung und DokumentationGegenstand dieser Leistungsbeschreibung und zugleich Bestandteil der Hauptleistungspflicht desAuftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist die selbständige, eigenverantwortliche und störungsfreieErbringung dieser Leistungen. Die Einsätze erfolgen an ständig wechselnden Einsatzorten. Die Einsatzorte sindvorwiegend in bewohnten Gebieten und im Innenstadtbereich.Der Auftragnehmer plant Anzahl und Qualifikation seines Personals so, dass sämtliche Aufträge termin-, sachundfachgerecht sowie unter Einhaltung aller einschlägigen Regelwerke ausgeführt werden. Zur Sicherstellungterminlicher Anforderungen ist auch Wochenend- und Feiertagsarbeit im Rahmen einer vom Auftragnehmerzu organisierenden Bereitschaftsregelung vorzusehen.Der detaillierte Leistungsumfang wird im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
siehe Teilnahmeunterlagen
Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Dabei entfallen 70 % des voraussichtlichen Gesamtvolumens auf Los 1 sowie 30 % auf Los 2.
Die Bieter geben ihr Angebot für den Gesamtvertrag ab. Es wird ein Gesamtleistungsverzeichnis geben, welches für beide Lose einzureichen ist. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedoch losweise auf Grundlage der Angebotswertung. Los 1 mit einem Anteil von 70 % des Gesamtvolumens wird an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Los 2 mit einem Anteil von 30 % des Gesamtvolumens wird an den zweitplatzierten Bieter vergeben.
Hiervon gilt jedoch folgende Ausnahme: Beträgt die Preisdifferenz zwischen dem bestplatzierten und dem zweitplatzierten Bieter 20 % oder mehr, behält sich der Auftraggeber vor, auch Los 2 an den bestplatzierten Bieter zu vergeben.
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siehe Ausschreibungsunterlagen für weitere Mindestbedingungen
siehe Mindestbedingungen