Rahmenvertrag über die Erbringung von Baustrom- und Baubeleuchtungsleistungen
Die Hamburger Energiewerke GmbH beabsichtigen Leistungen für temporäre Baustromnetze und Baubeleuchtungsanlagen an den Standorten der Geschäftsbereiche "Erzeugung & Integration Drittwärme", "Wärmenetze & Dezentrale Erzeugung" sowie "Engineering" durch einen externen Auftragnehmer erbringen zu lassen.
Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Die konkreten Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe beschrieben.
Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mindestbedingung: Darstellung des Unternehmens mit Rechtsform, Sitz, Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
Mindestbedingung: Aktueller Eintrag (nicht älter als 6 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes oder sonstigen Nachweis der auf andere Weise die Berufsausübung erlaubt
Mindestbedingung: Eigenerklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns (ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten)
Mindestbedingung: Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Auslandsverkehr der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten)
Mindestbedingung: Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist; die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Mindestbedingung: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß nachgekommen ist; die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Mindestbedingung: Eigenerklärung, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe vom Auftraggeber eine Maßnahme nach § 125 GWB durchgeführt wurde; alternativ ob die Ausschlussgründe außerhalb der nach § 126 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GWB benannten Zeiträume liegen.
Mindestbedingung: Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit.
Mindestbedingung: Nachweis einer (Betriebs-) Haftpflicht-Versicherung im industrieüblichen Standard als Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Lieferungen und Leistungen einschließlich Produkthaftung und erweiterter Produkthaftung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 5.000.000 pro Schadenereignis bei zweifacher Jahresmaximierung während der Laufzeit dieses Vertrags (einschließlich der Mangelhaftungsfrist) oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Mindestbedingung: Aktuelles gültiges Zertifikat zu einem bestehenden Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder über ein vergleichbares Zertifizierungssystem.
Mindestbedingung: Aktuelles gültiges Zertifikat zu einem bestehenden Arbeitsschutz- & Gesundheitsschutz-Managementsystem nach DIN ISO 45001 oder über ein vergleichbares System.
Mindestbedingung: Für das Los 1 "Erzeugung & Integration Drittwärme" wird gefordert:
Nennung von mindestens 3 Referenzangaben aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung und müssen aus den Bereichen der Heizkraftwerke/Heizwerke, Müllverbrennungsanlagen, Raffinerien, Petrochemie, oder vergleichbar benannt werden.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: Auftraggeber, Ausführungszeitraum, Auftragsgröße -volumen und -menge, Hauptleistungsinhalte, Nennung der Kontaktdaten des Referenzgebers.
Mindestbedingung: Für das Los 2 "Wärmenetze & Dezentrale Erzeugung" sowie "Engineering" wird gefordert:
Nennung von mindestens 3 Referenzangaben aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung und müssen aus den Bereichen der Fernwärmeleitungsbaustellen, Heizwerke, Müllverbrennungsanlagen, Pumpstationen oder vergleichbar benannt werden.
Mindestbedingung: Vorlage einer Bestätigung des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist die gesamte Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
Mindestbedingung: Nachweis über die Eintragung in das Installateurverzeichnis des örtlichen Netzbetreibers an den Standorten Wedel und Hamburg (z.B. Kopie Installateurausweis).
Mindestbedingung: Nachweis über die Zulassung des Bewerbers, dass dieser an Verteilungen und Stützpunkten des örtlichen Netzbetreibers (an den Standorten Wedel und Hamburg) seine Baustromschränke anschließen und in Betrieb nehmen darf, inkl. Schaltberechtigung.
/
Siehe Eignungskriterien.