Baugrube herstellen:
900m² Baustraße herstellen;450m² Schutz St-Beton Decke; 14 St. Stubben roden; 2000m³ Oberboden aufnehmen; 2700 m³ Bodenaushub; 250 m² Fahrschicht Rampe herstellen; 1500 m² Sohle verdichten; 250 m³ Bodenverbesserung Kies 16/32; 1900 m³ Hinterfüllung Baugrube; 180 m²Trägerbohlenwand;
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
§ 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadtverwaltung Radebeul, Rechts- und Ordnungsamt, Raum 0.14 (Erdgeschoss), Pestalozzistraße 4, 01445 Radebeul
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen von fehlenden Angaben und Unterlagen vor, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Erkärung über die Zahlung von Mindestlohn entsprechend Formblatt "Erkärung zur Zahlung des Mindestlohnes"
Mit dem Angebot sind zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren von vergleichbaren Leistungen einzureichen.
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten und deren bevollmächtigten Vertreter benennen
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123f. GWB; Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG);Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022