Baustelleneinrichtung aufbauen, vorhalten und wieder abbauen
- 350m Bauzaun aufbauen, vorhalten und wieder abbauen, Vorhaltezeit ca.80 Tage- 1 St. Kabelbrücke h=3,5m b=5,50m aufbauen vorhalten und wieder abbauen- 1 St. Sanitärcontainer, 1 St. Besprechungscontainer 32m²;
- 70m Trinkwasseranschluss DN 32 herstellen, Zertifikat VDI 6023 + Installateursverzeichnis WVU erforderlich- 25 m Abwasserleitung herstellen DN 100 herstellen
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
§ 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadtverwaltung Radebeul, Rechts- und Ordnungsamt, Raum 0.14 (Erdgeschoss), Pestalozzistraße 4, 01445 Radebeul
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen von fehlenden Angaben und Unterlagen vor, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Erkärung über die Zahlung von Mindestlohn entsprechend Formblatt "Erkärung zur Zahlung des Mindestlohnes"
Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten und deren bevollmächtigten Vertreter benennen
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123f. GWB; Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG);Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022