Umsetzung eines Gewässerabschnitts sowie eines Bauwerkes
Baufeldfreimachung: Rückbau von Flächenbefestigungen und baulichen Anlagen (Bestandsdurchlass)- Rodung von Wurzelstubben (Fällung der Bäume und Sträucher bereits erfolgt) innerhalbder Bereiche mit Bodenabtrag sowie in Bereichen mit bauzeitlicher Flächennutzung- Sicherung und Umverlegung von vorhandenen Infrastrukturanlagen (Versorgungstechnische Anlagen Strom, TW, RW, etc.) durch u.a. Anlage von Baugruben- Oberbodenabtrag und Zwischenlagerung für späteren Wiedereinbau, Abtransport/ Verwertung überschüssiger Massen- Ingenieurbau: Errichtung des Querungsbauwerks BW 3 im Bereich des kreuzenden Elberadwegs, Umsetzung in 2 Bauabschnitten- Geländemodellierung zur Herstellung des neuen Gewässerlaufs im Zulaufbereich zum BW 3, Abtransport/ Verwertung überschüssiger Massen- Herstellung Einmündungsbauwerk Lößnitzbach in die Elbe unterstrom des BW 3- ingenieurbiologische Sohl- und Ufersicherung sowie Einbau von Strukturierungsmaßnahmen zur Förderung der eigendynamischen Entwicklung des Gewässers- ökologisch durchgängige Gestaltung des Gewässers, insbesondere Schaffung ökologischdurchgängiger Sohlstrukturen in Bereichen mit hohem Längsgefälle sowie und in den geplanten Querungsbauwerken
Der Zuschlag geht auf das zuschlagsfähige Angebot mitdem niedrigsten Preis.
Ökologische Baubegleitung, Tierschutz, Emissionsvermeidung
§ 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadtverwaltung Radebeul, Rechts- und Ordnungsamt, Raum 0.14 (Erdgeschoss), Pestalozzistraße 4, 01445 Radebeul
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen von fehlenden Angaben und Unterlagen vor, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Erklärung über die Zahlung von Mindestlohn entsprechend Formblatt "Erklärung Mindestlohn"
Mit dem Angebot vorzulegende Referenzen:
Ingenieurbau:
Es sind 2 Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre, mit Nennung der Ansprechpartner (Anschrift und Telefonnummer) vorzulegen.
Gewässerbau:
Es sind 2 Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen des Wasserbaus der letzten 3 Jahre, mit Nennung der Ansprechpartner (Anschrift und Telefonnummer) vorzulegen. Damit sind Erfahrungen des Bieters mit Steinbauweisen (Steinschüttungen, Steinsatz) und ingenieurbiologischen Bauweisen (Spreitlagen, Faschinen) nachzuweisen.
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise Kanalbau:
Bieter/Nachunternehmer müssen mit Angebotsabgabe und während der Werksleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Ausführungsbereich AK3 sind zu erfüllen.Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter/Nachunternehmer die Qualifikation und Gütesicherung des Unternehmens/Nachunternehmens Gütesicherung Kanalbau RAL - GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL - Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Ausführungsbereiche nachweist.Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter/Nachunternehmer die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten Projekte im Ausführungsbereich der o.g. Beurteilungsgruppe / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise Grundwasserabsenkungsarbeiten:
Bieter/Nachunternehmer müssen mit Angebotsabgabe und während der Werksleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter/Nachunternehmer die Zertifizierung nach dem DVGW Arbeitsblatt W 120 nachweist.
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123f. GWB; Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG);Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022