Mit dieser Ausschreibung wird ein zukünftiger Programmbetreuer für das Fördergebiet "Radebeul-Mitte" gesucht. Dieser soll als Beauftragter der Stadt gem. § 157 Abs. 1 BauGB agieren.
Die Stadt Radebeul wurde mit dem Fördergebiet "Radebeul-Mitte" per Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) im September 2025 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Lebendige Zentren" (LZP) aufgenommen. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis 2039 vorgesehen. Hierfür wird ein Programmbetreuuer gesucht.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner vorzeitig gekündigt wird. Eine Verlängerung kann maximal bis zum voraussichtlichen geplanten Ende des Durchführungszeitraumes erfolgen.
Niedrigstes Honorar
Konzeptbeschreibung Vorgehensweise + Personalkonzept
Gewährleistung eines passwortgeschützten Online-Zugangs zum Buchungssystem des Bieters für den öffentlichen Auftraggeber
Eine Rüge bezüglich des Vergabeverfahrens muss vom Antragsteller gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Bekanntgabe der Nichtberücksichtigung gestellt werden (siehe dazu § 160 GWB).
Stadtverwaltung Radebeul, Rechts- und Ordnungsamt, Raum 0.14 (Erdgeschoss), Pestalozzistraße 4, 01445 Radebeul
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen von fehlenden Angaben und Unterlagen vor, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermö-gensschäden oder Eigenerklärung
Die durchschnittliche Mitarbeitendenzahl der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens fünf Mitarbeitende betragen.
Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 500.000 Euro betragen.
Mindestreferenz Programmbetreuung:
Vorlage von drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Programmbetreuung im Bereich Bund-Länder-Städtebauförderung im Freistaat Sach-sen. Das Fördervolumen muss jeweils mindestens 13 Mio. Euro betragen. Die Leis-tungserbringung darf frühestens am 31.12.2021 abgeschlossen worden sein.
Mindestreferenz Abwicklung und Gesamtabrechnung Städtebaufördermittel:
Vorlage von drei Referenzen über die Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städ-tebaufördermitteln im Freistaat Sachsen in Höhe von mindestens 13 Mio. Euro. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2021 abgeschlossen worden sein.
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder eines in Regelungstiefe und -breite vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123f. GWB; Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG);Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022