1. BA des Komplexvorhabens:Umsetzung eines Gewässerabschnittes sowie zweier Bauwerke
- Baufeldfreimachung,- Fällung und Rodung von Einzelbäumen sowie Gehölzflächen ng- Sicherung und Umverlegung von vorhandenen Infrastrukturanlagen (Versorgungstechni-sche Anlagen Gas, Strom, TW, RW, Verkehrszeichen, Leuchtmasten, etc.) durch u.a. An-lage von Baugruben- Oberbodenabtrag und Zwischenlagerung für späteren Wiedereinbau, Abtransport/ Verwertung überschüssiger Massen- Errichtung von Querungsbauwerken im Bereich kreuzender Straßen und Wege - Geländemodellierung zur Herstellung des neuen Gewässerlaufs mit einer Ausprägung gemäß dem Fließgewässertyp, Abtransport/ Verwertung überschüssiger Massen- ingenieurbiologische Sohl- und Ufersicherung sowie Einbau von Strukturierungsmaßnahmen zur Förderung der eigendynamischen Entwicklung des Gewässers- ökologisch durchgängige Gestaltung des Gewässers- Entwicklung von standortgerechten Gehölz-, Röhricht- und Hochstaudenbeständen- Anlage von Amphibienleiteinrichtungen
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Absageinformationkann sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegenVergabevorschriften an folgende Stelle wenden:
Nachprüfungsbehörde nach erfolgterVorabinformation (§ 160 GWB):
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion SachsenPF 10 13 6404013 Leipzig
Tel.: 0341 977 - 3800E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de