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Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung
VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.11.2025
13.11.2025 11:00 Uhr
13.11.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

enwag energie- und wassergesellschaft
DE112590439
Hermannsteiner Str. 1
35576
Wetzlar
Deutschland
DE722
martin.hepp@enwag.de
06441939142

Angaben zum Auftraggeber

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Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VOB-Stelle Gießen
DE.Justiz.392005e7-1ef2-4680-808c-4a6be38280aa.020c.
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390
Gießen
Deutschland
DE721

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

VOB-Stelle Gießen
DE.Justiz.392005e7-1ef2-4680-808c-4a6be38280aa.020c
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390
Gießen
Deutschland
DE721

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50000000-5
50232100-1
50232110-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die enwag - energie- und wassergesellschaft mbH beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Lieferung, Installation, Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Wetzlar zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftrag umfasst im Wesentlichen:

- Lieferung von Leuchten, Masten, Betriebsgeräten und Zubehör,
- Montage und Demontage von Straßenbeleuchtungsanlagen,
- Störungsbeseitigung und Instandhaltung,
- Durchführung von Modernisierungs- und Umrüstungsmaßnahmen (z. B. auf energieeffiziente LED-Technik),
- Unterstützung bei Dokumentation und Netzmanagement.

Der Rahmenvertrag soll eine effiziente und zuverlässige Sicherstellung des Betriebs der Straßenbeleuchtung gewährleisten und ist auf eine Laufzeit von 4 Jahren ausgelegt.

Umfang der Auftragsvergabe

1.808.674,33
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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35576
Wetzlar
Deutschland
DE722

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DKS5WK8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Die Unterlagen sind entsprechend anzufügen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Unterlagen sind entsprechend anzufügen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die Unterlagen sind entsprechend anzufügen.

Finanzierung

Rechnungslegung / Zahlungsbedingungen

(1) Nachstehende Leistungsverzeichnisse gelten für Aufträge, die innerhalb der im Rahmenvertrag genannten Vertragsdauer beauftragt werden. Diese gelten auch für Arbeiten, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer beendet werden.

(2) Der AN kann von dem AG Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. Hierzu hat er entsprechende als solche auch ausdrücklich gekennzeichneten Abschlagsrechnungen bei dem AG einzureichen. Es gelten die Bestimmungen des § 632a BGB. Nach Fertigstellung und Abnahme aller beauftragten Leistungen hat der AN eine Schlussrechnung bei dem AG einzureichen, die alle abgerechneten Leistungspositionen und alle bereits geleisteten (Abschlags-)Zahlungen enthalten muss. Alle Rechnungen sind prüffähig aufzustellen.

(3) Die Rechnungen sind digital unter Angabe der Bestell- und Auftragsnummern einzureichen.

(1) Die Bezahlung der Abschlagsrechnungen erfolgt jeweils in voller Höhe, sofern der AN die nach diesem Vertrag vereinbarte Vertragserfüllungssicherheit dem AG vorgelegt hat. Bis zu deren Vorlage ist der AG zu einem Einbehalt von 10% der Bruttoabrechnungssumme der jeweiligen Abschlagsrechnung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und termingerechten Ausführung der Vertragsleistungen (einschließlich der Sicherung von bei der Abnahme vorbehaltener Mängel, etwaiger Überzahlungsansprüche oder etwaiger Vertragsstrafenansprüche) berechtigt. Der AN ist berechtigt, die Auszahlung des Einbehalts für die Vertragserfüllung zu verlangen, wenn er für 10 % des Brutto-Auftragswerts eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft beibringt. Die Kosten der Vertragserfüllungsbürgschaft trägt der AN. Der Bürge muss ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer sein. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abgegeben werden. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Ferner muss der Bürge erklären, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Gerichtsstand nach Wahl des Auftraggebers das Bauvorhaben oder der Sitz des Auftraggebers ist. Weiter hat er zu erklären, dass die Bürgschaftsforderung nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjährt. Wenn das Sicherungsinteresse zu einem späteren Zeitpunkt geringer ist als die gegebene Bürgschaft, kann dem durch eine Austauschbürgschaft in verringerter Höhe Rechnung getragen werden.

(2) Der AG ist weiter berechtigt, von der Schlussrechnung 5% der Bruttoabrechnungssumme bis zu Vorlage der nach diesem Vertrag vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft für die Dauer der Gewährleistung zur Sicherung der dem AG zustehenden Mängelansprüche (einschließlich etwaiger Überzahlungsansprüche, soweit diese erstmalig nach der Abnahme geltend gemacht werden) einzubehalten. Der AN ist berechtigt, die Auszahlung des Einbehalts für die Gewährleistung zu verlangen, wenn er für 5 % der Bruttoabrechnungssumme eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft beibringt. Die Kosten der Gewährleistungsbürgschaft trägt der AN. Der Bürge muss ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer sein. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abgegeben werden. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Ferner muss der Bürge erklären, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Gerichtsstand nach Wahl des Auftraggebers das Bauvorhaben oder der Sitz des Auftraggebers ist. Weiter hat er zu erklären, dass die Bürgschaftsforderung nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjährt. Wenn das Sicherungsinteresse zu einem späteren Zeitpunkt geringer ist als die gegebene Bürgschaft, kann dem durch eine Austauschbürgschaft in verringerter Höhe Rechnung getragen werden.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Energieeffizienz / Nachhaltigkeit:
Altleuchtmittel und Elektronikschrott sind fachgerecht und nachweislich an zertifizierte Entsorgungsbetriebe zu übergeben.

Soziale Bedingungen:
Der Auftragnehmer sichert zu, dass alle eingesetzten Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bzw. einen in der Branche geltenden Tariflohn erhalten.

Qualitäts- und Sicherheitsstandards:
Arbeiten an den Anlagen dürfen nur von Fachkräften mit nachweisbarer elektrotechnischer Qualifikation nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden.

Transparenz / Dokumentation:
Jede Wartungs- oder Reparaturmaßnahme ist in einem digitalen Wartungsbuch zu

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Ja

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung