Beschaffung Core-Switch
VO: VOL/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfragen vom 09.06.2026 Datum: 09.06.2026 - 11:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur vorbezeichneten Vergabe haben uns Bieteranfragen erreicht, welche wir hiermit für alle Bieter einsehbar wie folgt beantworten:

Frage 1:

Wir bitten um Bestätigung, ob ein System mit 64 GB internem nichtflüchtigem Speicher als gleichwertig anerkannt wird, sofern Betriebssystem, Konfiguration und Logdaten darauf bestimmungsgemäß und vollständig betrieben bzw. gespeichert werden können. Hintergrund der Frage ist, dass bei marktüblichen Datacenter-Switches die Größe des internen nichtflüchtigen Speichers je nach Hersteller und Plattform unterschiedlich ausgeprägt sein kann, ohne dass sich daraus zwangsläufig ein funktionaler Nachteil für den vorgesehenen Einsatzzweck ergibt. Für eine kurze Klarstellung bedanken wir uns im Voraus.

Antwort 1:

Sofern die o.g. 64GB für alle relevanten Daten (Betriebssystem, ggf. Fallbackbetriebssystem, umfangreiche Logdateien, Konfigurationssicherungen, Firmware-Installationsdateien in mehreren Version, ausreichend Reserven für unvorhergesehene Daten) ausreichend sind, wird auch 64GB nichtflüchtiger Speicher als gleichwertig anerkannt.


Frage 2:

Bezugnehmend auf die Leistungsbeschreibung, Pos. 1., Anschlussmöglichkeiten je Switch, bitten wir um Klarstellung zu folgender Anforderung:
"6 Ports 40Gbit/100Gbit QSFP28"
Wir bitten um Bestätigung, ob auch eine technische Ausführung als gleichwertig anerkannt wird, bei der die geforderte Anzahl von 100G-Ports funktional vollständig bereitgestellt wird und einzelne dieser Ports über dafür vorgesehene DD-Schnittstellen in Verbindung mit geeigneten Transceivern bzw. Breakout-/Adapterlösungen als QSFP28- bzw. QSFP+-Ports genutzt werden können, sofern die übrigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollständig erfüllt sind.
Hintergrund der Frage ist, dass moderne Switch-Plattformen teilweise Portkonzepte mit höherwertigen Schnittstellen vorsehen, die die geforderten 40G-/100G-Anschlussarten funktional abbilden können, ohne dass sich daraus ein funktionaler Nachteil für den vorgesehenen Einsatzzweck ergibt.

Antwort 2:

In der bestehenden Infrastruktur sind bereits QSFP28-Transceiver und DAC-Kabel im Einsatz und sollen aufgrund von Kompatibilität und Nachhaltigkeit weiterverwendet werden. Eine Ausführung über höherwertige Schnittstellen (z. B. QSFP-DD) in Verbindung mit Adapter- oder Breakout-Lösungen wird nicht als gleichwertig anerkannt, da dies die direkte Interoperabilität mit dem vorhandenen Bestand nicht in gleicher Weise sicherstellt.


Frage 3:

"Keine zusätzlichen Hersteller- oder Subscription-Lizenzen für den reinen L2/L3-Betrieb (z. B. VLANs, vPC/M-LAG, statische Routen, HSRP/VRRP, OSPF/RIP) vorgesehen; der Betrieb muss ohne zusätzliche "Essentials"-/"Advantage"- oder ähnliche Paket-Lizenzen möglich sein"
Wir bitten um Bestätigung, ob diese Anforderung dahingehend zu verstehen ist, dass keine zusätzlich aktivierbaren Funktions- oder Feature-Lizenzpakete für den reinen L2/L3-Betrieb erforderlich sein dürfen, marktübliche Software-Support-bzw. Subskriptionsmodelle des Herstellers jedoch zulässig sind, sofern die geforderten Funktionen im angebotenen Systemumfang für den vorgesehenen Einsatzzweck vollständig enthalten und nutzbar sind. Hintergrund der Frage ist, dass Hersteller unterschiedliche Lizenz- und Vermarktungsmodelle verwenden. Aus unserer Sicht ist für die funktionale Vergleichbarkeit maßgeblich, dass die geforderten L2/L3-Funktionen im angebotenen Leistungsumfang ohne zusätzliche optionale Funktionsfreischaltungen zur Verfügung stehen. Für eine kurze Klarstellung bedanken wir uns im Voraus.

Antwort 3:

Die geforderten L2/L3-Funktionen müssen ohne zusätzliche Feature- und Funktionslizenzpakete nutzbar sein. Dynamische Routingprotokolle, wie z.B. OSPF/RIP werden nicht benötigt. Marktübliche Software-Support oder Wartungssubscriptions sind entsprechend zulässig, werden aber in Position 3 des Leistungsverzeichnisses separat beschrieben.

Mit besten Grüßen
Daniel Fürtjes
Leiter der Vergabestelle

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