Der Auftraggeber beabsichtigt, die Planung, die Lieferung, die Aufstellung, den Innenausbau, die Inbetriebnahme, die Anmietung den Betrieb und den anschließenden Rückbau einer zweigeschossigen Containeranlage am Erich Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7 in Köln, zu vergeben.
Um zusätzliche temporäre Unterrichtsräume für das Erich Kästner-Gymnasium in Köln zu schaffen, soll auf dem Schulgrundstück eine zweigeschossige Containeranlage mit einer BGF von ca. 870 m² entstehen.
Der Auftragnehmer hat die Containeranlage zwischen dem 22.03.2027 und dem 02.04.2027 zu liefern und aufzubauen, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Im Anschluss hat der Auftragnehmer die Containeranlage auszubauen, in Betrieb zu nehmen und dem Auftraggeber am 16.07.2027 zu übergeben.
Die Mietzeit beträgt 49 Monate. Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundmietzeit maximal viermal automatisch um jeweils 6 Monate, wenn der Auftraggeber das Mietverhältnis nicht mit einer Frist von mindestens drei Monaten vor Ablauf der Grundmietzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt. Die maximale Verlängerungsdauer beträgt 24 Monate.
Nach Ablauf der Mietzeit hat der Auftragnehmer den vollständigen Rückbau der Containeranlage vorzunehmen und das Grundstück im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Grundmietzeit beträgt 49 Monate. Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundmietzeit maximal viermal automatisch um jeweils 6 Monate, wenn der Auftraggeber das Mietverhältnis nicht mit einer Frist von mindestens drei Monaten vor Ablauf der Grundmietzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt. Die maximale Verlängerungsdauer beträgt 24 Monate.
Preis
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, sind mit dem Angebot insbesondere entsprechende Eignungsnachweise und eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Ab dem 01.07.2026 ist die Vergabekammer Westfalen unter folgender Anschrift für Nachprüfungsanträge zuständig:
Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung MünsterAlbrecht-Thaer-Straße 948147 MünsterDeutschlandTelefon: (+49) 251/ 411 1604Telefax: (+49) 251/ 411 2165E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Internet-Adresse:https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer 5.1.12 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren).
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Planung, Lieferung, Aufstellung, Innenausbau, Inbetriebnahme, Vermietung, Betrieb und Rückbau einer Containeranlage), vorlegen. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jeweils einen spezifischen Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. EUR erwirtschaftet hat.
Mit dem Angebot sollen die Bieter eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält bzw. im Auftragsfall abschließt.
Mit dem Angebot sollen die Bieter eine Liste von Referenzen der vom Bieter und ggf. der von Nachunternehmern, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Planung, Lieferung, Aufstellung, Innenausbau, Inbetriebnahme, Anmietung, Betrieb und Rückbau einer Containeranlage) vergleichbar sind, vorlegen mit Angaben 1. zum Jahr der Leistungserbringung,2. zu den konkret vom Bieter erbrachten Leistungen,3. zur Größe der Containeranlage (BGF in m²),4. zum Auftragswert in Euro netto.
Daraus sollte sich ergeben, dass mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mind. 1 Mio. EUR netto erbracht wurden. Vergleichbar sind Referenzprojekte zur Planung, Lieferung, Aufstellung, Innenausbau, Inbetriebnahme, Vermietung, Betrieb und Rückbau einer mindestens zweigeschossigen Containeranlage mit mindestens 600 m² BGF. Der Auftraggeber wird dabei nur Referenzprojekte berücksichtigen, die bereits in Betrieb genommen wurden.