Für die Rahmenvereinbarung werden 80 Einzellose gebildet. Die Einzellose gliedern sich in vier Fachlose für die Einzelmaßnahme Wandsystem (WS) sowie die Effizienzhaus-Standards EH 85, EH 70 und EH 55, Lose für fünf (Referenz-)Gebäudetypen sowie vier Regionallose für die Regionen Nord, Ost, Süd, West. Die Effizienzhaus-Fachlose (EH 85, 70 und 55) bauen auf dem Fachlos serielles Wandsystem (WS) auf und umfassen neben den seriellen Hüllmaßnahmen auch die Technik (insbesondere Heizungsanlage des Gebäudes einschließlich Warmwasserbereitung, Lüftungstechnik, Photovoltaik sowie sommerlicher Wärmeschutz). Bei den Gebäudetypen handelt sich um Referenzgebäudetypen, die unterschiedliche Leistungsbilder erfordern und die für die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung als Kalkulationsgrundlage und Vergleichsmaßstab dienen. Für den Einzelabruf wählt ein Abrufberechtigter das Los mit einem Gebäudetyp aus, der dem zu sanierenden Gebäudebestand hinsichtlich der baulichen Struktur und/oder der zu erbringenden Leistungen am nächsten kommt. Die seriellen Sanierungen sollen - angepasst an das jeweils im Einzelauftrag vorgesehene Ausgangsgebäude - und unter Berücksichtigung der Losbildung in den vier Regionen durchgeführt werden können. Die Auswahl des Regionalloses richtet sich nach dem Ort des zu sanierenden Gebäudes. Bewerber können sich auf ein, mehrere oder alle Einzellose bewerben. Mit der Bewerbung ist anzugeben, auf welche (Einzel-)Lose eine Bewerbung erfolgt. Die Abrufberechtigten entscheiden im Einzelabruf, welches Einzellos sie ansprechen. Für Zwecke des Verfahrens und dessen Handhabung werden vier Gruppen von jeweils 20 Einzellosen gebildet. Dadurch werden die Bieter nicht in der Möglichkeit beschränkt, auf eine beliebige Kombination von Einzellosen oder für alle Einzellose Angebote abzugeben. Angaben zur Mindest- und Höchstzahl von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften bzw. Bietern/Bietergemeinschaften in dieser Bekanntmachung beziehen sich auf das jeweilige Einzellos. Für die Einzellose der Gruppe von Losen für das Wandsystem (WS) beträgt die Höchstzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, 25 Bewerber. Für die Einzellose der Gruppen von Losen für die Effizienzhaus-Fachlose EH85, EH70 und EH55 jeweils 20 Bewerber. Der Zuschlag wird je Einzellos auf maximal 10 Bieter/Bietergemeinschaften erteilt.__Von den Bietern/Bietergemeinschaften sollen serielle Sanierungslösungen (zum Begriff "serielles Sanieren" vergleiche Abschnitt 2.1, Verfahren, "Informationen für alle Lose") entwickelt werden, mit denen mehrgeschossige Gebäude (vorwiegend Wohngebäude, einschließlich Unterkunftsgebäude, Büro und Verwaltungsgebäude und öffentliche Gebäude, wie Schulgebäude oder Gebäude für Kindertageseinrichtungen) des eigenen und fremdverwalteten Bestandes mittels seriellen Sanierens in hoher technischer, energetischer, gestalterischer und funktionaler Qualität - objektspezifisch angepasst - energetisch saniert werden können. Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Bietern/Bietergemeinschaften (Mehrfachrahmenvereinbarung) über Planungs-, Bau- und Beratungsleistungen für die serielle energetische Sanierung von Gebäuden zu definierten Preisen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung löst für sich noch keine Leistungspflichten aus, sondern bildet die Grundlage für einzelvertragliche Regelungen (Einzelabrufe) der Abrufberechtigten mit konkreten objektspezifischen Anpassungen. Abrufberechtigt sind rd. 3.000 Berechtigte, die vom GdW in diesem Verfahren vertreten werden. Der GdW tritt als mittelbarer Stellvertreter für alle Abrufberechtigten auf, unter denen sich auch öffentliche Unternehmen befinden. Zur Bewertung der technischen, energetischen, gestalterischen und funktionalen Qualität der Sanierungskonzepte wird ein Bewertungsgremium hinzugezogen. Der Vergabestelle obliegt vergaberechtlich die endgültige Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages und über die Aufnahme der Bieter/Bietergemeinschaften in die Rahmenvereinbarung. Die Vergabestelle wird bei ihrer Entscheidung die Entscheidung des Bewertungsgremiums berücksichtigen. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären sich Bieter und Bietergemeinschaften bereit, im Falle eines Zuschlages einen Beitrag zu den Kosten des Vergabeverfahrens zu übernehmen (Sockelbetrag 10.000 Euro je bezuschlagtem Unternehmen, 2.500 Euro je Region mit Zuschlag, 150 Euro je bezuschlagtem Einzellos; mindestens 12.650 Euro, höchstens 30.000 Euro, jeweils netto, d.h. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) und nach Aufforderung an die Vergabestelle zu zahlen. Die Einzelheiten sind im Verfahrensbrief erläutert. Aus der Rahmenvereinbarung können höchstens 5.000 Aufträge abgerufen werden.___Hinweis: In dieser Bekanntmachung ist eine Höchstzahl von vier Losen angegeben, für die ein Bieter Angebote einreichen kann. Diese Angabe war notwendig, um die technischen Anforderungen der Plattform zu erfüllen. Davon abweichend kann ein Bieter auf alle Einzellose ein Angebot abgeben.Die Höchstzahl der Lose, auf die ein Bieter Angebote einreichen kann, beträgt daher 80. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Angaben zum Verfahren und dem Verfahrensbrief, in denen die Struktur der Lose beschrieben wird.