Rahmenvereinbarung Serielles Sanieren
Von den Bietern/Bietergemeinschaften sollen serielle Sanierungslösungen (zum Begriff "serielles Sanieren" vergleiche Abschnitt "Informationen für alle Lose") entwickelt werden, mit denen mehrgeschossige Gebäude (vorwiegend Wohngebäude, einschließlich Unterkunftsgebäude, Büro und Verwaltungsgebäude und öffentliche Gebäude, wie Schulgebäude oder Gebäude für Kindertageseinrichtungen) des eigenen und fremdverwalteten Bestandes mittels seriellen Sanierens in hoher technischer, energetischer, gestalterischer und funktionaler Qualität - objektspezifisch angepasst - energetisch saniert werden können. Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Bietern/Bietergemeinschaften (Mehrfachrahmenvereinbarung) über Planungs-, Bau- und Beratungsleistungen für die serielle energetische Sanierung von Gebäuden zu definierten Preisen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung löst für sich noch keine Leistungspflichten aus, sondern bildet die Grundlage für einzelvertragliche Regelungen (Einzelabrufe) der Abrufberechtigten mit konkreten objektspezifischen Anpassungen. Abrufberechtigt sind rd. 3.000 Berechtigte, die vom GdW in diesem Verfahren vertreten werden. Der GdW tritt als mittelbarer Stellvertreter für alle Abrufberechtigten auf, unter denen sich auch öffentliche Unternehmen befinden. Zur Bewertung der technischen, energetischen, gestalterischen und funktionalen Qualität der Sanierungskonzepte wird ein Bewertungsgremium hinzugezogen. Der Vergabestelle obliegt vergaberechtlich die endgültige Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages und über die Aufnahme der Bieter/Bietergemeinschaften in die Rahmenvereinbarung. Die Vergabestelle wird bei ihrer Entscheidung die Entscheidung des Bewertungsgremiums berücksichtigen. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären sich Bieter und Bietergemeinschaften bereit, im Falle eines Zuschlages einen Beitrag zu den Kosten des Vergabeverfahrens zu übernehmen (Sockelbetrag 10.000 Euro je bezuschlagtem Unternehmen, 2.500 Euro je Region mit Zuschlag, 150 Euro je bezuschlagtem Einzellos; mindestens 12.650 Euro, höchstens 30.000 Euro, netto) und nach Aufforderung an die Vergabestelle zu zahlen. Die Einzelheiten sind im Verfahrensbrief erläutert. Aus der Rahmenvereinbarung können höchstens 5.000 Aufträge abgerufen werden.___Hinweis: In der Bekanntmachung ist eine Höchstzahl von vier Losen angegeben, für die ein Bieter Angebote einreichen kann. Diese Angabe war notwendig, um die technischen Anforderungen der Plattform zu erfüllen. Davon abweichend kann ein Bieter auf alle Einzellose ein Angebot abgeben.Die Höchstzahl der Lose, auf die ein Bieter Angebote einreichen kann, beträgt daher 80. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Angaben zum Verfahren und dem Verfahrensbrief, in denen die Struktur der Lose beschrieben wird.
Gestalterische Qualität,___Funktionale und technische (Ausführungs-)Qualität,___Ökologische Qualität,___Qualität der seriellen Sanierungslösung.___
Höhe des Angebotspreises für das jeweilige Einzellos,__Preisnachlass bei größerer Zahl von Gebäuden im jeweiligen Einzellos,__Instandsetzungs- und Wartungsaufwand.__
Für die Teilnahme am Verfahren sind der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in bzw. Nachweis der Bauvorlageberechtigung beteiligter Ingenieure/-innen zu erbringen.___
Die genaue Beschreibung der Ausschlussgründe und Eignungskriterien sind den beigefügten Dokumenten "RV SerSan - EU-Vergabebekanntmachung - eNotice2 - Anlage Ausschlussgründe - V10 - 20260826.pdf" und "RV SerSan - EU-Vergabebekanntmachung - eNotice2 - Anlage Eignungskriterien - V11 - 20260826.pdf" zu entnehmen.
Informationen für alle Lose___Planungs-, Bau- und Beratungsleistungen für die serielle energetische Sanierung von Gebäuden (vorwiegend Wohngebäude, einschließlich Unterkunftsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude und öffentliche Gebäude, wie Schulgebäude oder Gebäude für Kindertageseinrichtungen). Unter "seriellem Sanieren" wird in diesem Verfahren eine Methode der energetischen Gebäudesanierung verstanden, die sich durch standardisierte, in der Regel gewerkeübergreifende Prozesse mit den folgenden Aktivitäten auszeichnet:___- Weitgehend automatisierte Vorfertigung von großformatigen Fassadenelementen zur nachträglichen Wärmedämmung, gegebenenfalls auch von Dachelementen sowie von Technik- und Energiemodulen, in Produktionshallen.___- Montage der Fassadenelemente sowie der Technik- und Energiemodule an bzw. in den zu sanierenden Gebäuden.__- Ergänzende zusätzliche handwerkliche Arbeiten.__- Gesamthafte, gewerkeübergreifende und digital unterstützte Planung und Projektsteuerung.__Kleinteilige klassische Dämmlösungen ohne wesentlichen werkseitigen Vorfertigungsanteil, z.B. Platten eines Wärmedämmverbundsystems, erfüllen diese Anforderung nicht.___ Die mit dem Angebot eingereichten seriellen Sanierungskonzepte müssen bereits realisiert oder so vollständig ausgearbeitet sein, dass sie nach Abschluss der Rahmenvereinbarung ohne weitere Entwicklungsleistungen in konkreten Sanierungsvorhaben umgesetzt werden können, objektspezifische Anpassungen an das jeweilige Ausgangsgebäude sind davon ausgenommen.
Die Prüfung der Eignung der seriellen Sanierungskonzepte für ein konkretes Bestandsgebäude, deren Anpassung an landesrechtliche und örtliche Regelungen sowie Förderbestimmungen (u. a. BEG) und Anforderungen des Einzelauftraggebers, die Durchführung des Konsultationsprozesses und die Erarbeitung einer Genehmigungsplanung ist mit einem Vorlauf von ein bis zwei Jahren anzusetzen, der die Nutzbarkeit der Rahmenvereinbarung einschränkt.
Teilt der Auftraggeber dem Bieter oder Bewerber mit, dass er seiner Rüge nicht abhilft, muss der Bieter oder Bewerber binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers die Vergabekammer anrufen. Anderenfalls kann er die entsprechende Rüge im Verfahren nicht mehr geltend machen.
Für die Rahmenvereinbarung werden 80 Einzellose gebildet. Die Einzellose gliedern sich in vier Fachlose für die Einzelmaßnahme Wandsystem (WS) sowie die Effizienzhaus-Standards EH 85, EH 70 und EH 55, Lose für fünf (Referenz-)Gebäudetypen sowie vier Regionallose für die Regionen Nord, Ost, Süd, West. Die Effizienzhaus-Fachlose (EH 85, 70 und 55) bauen auf dem Fachlos serielles Wandsystem (WS) auf und umfassen neben den seriellen Hüllmaßnahmen auch die Technik (insbesondere Heizungsanlage des Gebäudes bzw. Anschluss an ein Nahwärmenetz einschließlich Warmwasserbereitung, Lüftungstechnik, Photovoltaik sowie sommerlicher Wärmeschutz). Bei den Gebäudetypen handelt sich um Referenzgebäudetypen, die unterschiedliche Leistungsbilder erfordern und die für die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung als Kalkulationsgrundlage und Vergleichsmaßstab dienen. Für den Einzelabruf wählt ein Abrufberechtigter das Los mit einem Gebäudetyp aus, der dem zu sanierenden Gebäudebestand hinsichtlich der baulichen Struktur und/oder der zu erbringenden Leistungen am nächsten kommt. Die seriellen Sanierungen sollen - angepasst an das jeweils im Einzelauftrag vorgesehene Ausgangsgebäude - und unter Berücksichtigung der Losbildung in den vier Regionen durchgeführt werden können. Die Auswahl des Regionalloses richtet sich nach dem Ort des zu sanierenden Gebäudes. Bewerber können sich auf ein, mehrere oder alle Einzellose bewerben. Mit der Bewerbung ist anzugeben, auf welche (Einzel-)Lose eine Bewerbung erfolgt. Die Abrufberechtigten entscheiden im Einzelabruf, welches Einzellos sie ansprechen. Für Zwecke des Verfahrens und dessen Handhabung werden vier Gruppen von jeweils 20 Einzellosen gebildet. Dadurch werden die Bieter nicht in der Möglichkeit beschränkt, auf eine beliebige Kombination von Einzellosen oder für alle Einzellose Angebote abzugeben. Angaben zur Mindest- und Höchstzahl von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften in dieser Bekanntmachung beziehen sich auf das jeweilige Einzellos. Für die Einzellose der Gruppe von Losen für das Wandsystem (WS) beträgt die Höchstzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, 25 Bewerber. Für die Einzellose der Gruppen von Losen für die Effizienzhaus-Fachlose EH85, EH70 und EH55 jeweils 20 Bewerber. Der Zuschlag wird je Einzellos auf maximal 10 Bieter/Bietergemeinschaften erteilt.
Die Vergabestelle behält sich sich vor, einzelne Erklärungen, Unterlagen und Nachweise nachzufordern.
Das Fachlos Wandsystem (WS) beinhaltet die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme, mindestens gemäß den Anforderungen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung. Die zu erbringenden Leistungen sind in den Auftragsunterlagen beschrieben. Die Gruppe von Einzellosen WS besteht aus den Einzellosen für das Fachlos Wandsystem in Kombination mit den fünf Referenzgebäudetypen und den vier Regionen. Diese Gruppe von Einzellosen wurde nur zur Strukturierung des Verfahrens gebildet. Weitere Einzelheiten sind der Beschreibung zum Verfahren in dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Das Fachlos Energieeffizienzhaus 85 (EH85) beinhaltet die energetische Ertüchtigung des Ausgangsgebäudes im Effizienzhaus 85-Standard. Alle förderseitigen Bestimmungen zur Erreichung des EH 85-Standards müssen vom Anbieter eingehalten werden. Die zu erbringenden Leistungen sind in den Auftragsunterlagen beschrieben. Die Gruppe von Einzellosen EH85 besteht aus den Einzellosen für das Fachlos EH85 in Kombination mit den fünf Referenzgebäudetypen und den vier Regionen. Diese Gruppe von Einzellosen wurde nur zur Strukturierung des Verfahrens gebildet. Weitere Einzelheiten sind der Beschreibung zum Verfahren in dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Das Fachlos Energieeffizienzhaus 70 (EH70) beinhaltet die energetische Ertüchtigung des Ausgangsgebäudes im Effizienzhaus 70-Standard. Alle förderseitigen Bestimmungen zur Erreichung des EH 70 Standards müssen vom Anbieter eingehalten werden. Die zu erbringenden Leistungen sind in den Auftragsunterlagen beschrieben. Die Gruppe von Einzellosen EH70 besteht aus den Einzellosen für das Fachlos EH70 in Kombination mit den fünf Referenzgebäudetypen und den vier Regionen. Diese Gruppe von Einzellosen wurde nur zur Strukturierung des Verfahrens gebildet. Weitere Einzelheiten sind der Beschreibung zum Verfahren in dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Das Fachlos Energieeffizienzhaus 55 (EH55) beinhaltet die energetische Ertüchtigung des Ausgangsgebäudes im Effizienzhaus 55-Standard. Alle förderseitigen Bestimmungen zur Erreichung des EH 55-Standards müssen vom Anbieter eingehalten werden. Die zu erbringenden Leistungen sind in den Auftragsunterlagen beschrieben. Die Gruppe von Einzellosen EH55 besteht aus den Einzellosen für das Fachlos EH55 in Kombination mit den fünf Referenzgebäudetypen und den vier Regionen. Diese Gruppe von Einzellosen wurde nur zur Strukturierung des Verfahrens gebildet. Weitere Einzelheiten sind der Beschreibung zum Verfahren in dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen zu entnehmen.