Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" V 124.H F ist zu verwenden.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3
VOB/A zu machen:
Siehe Formular "V 216.H F Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen"