Wenn mehr als drei Bewerbungen eingehen, die den Mindestanforderungen entsprechen, gelten zur Auswahl der Bieter die folgenden objektiven Kriterien:
Die vom Bieter ausgewählten Referenzen werden nach den folgenden Unterkriterien bewertet:
a)
Nachgewiesene Erfahrung mit vergleichbaren Reorganisationsberatungen in Form von Projekten mit einer strukturierten Ist-Analyse sowie der Entwicklung einer strategischen Zielausrichtung
b)
Nachgewiesene Erfahrung mit vergleichbaren Governance, Aufbau- und Ablauforganisationsaufgaben in Form von Analyse und Neugestaltung von Rollen, Zuständigkeiten, Entscheidungswegen, Gremienstrukturen, Schnittstellen und Kernprozessen
c)
Nachgewiesene Erfahrung bei der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen, die ein tragfähiges Finanzierungs-, Ressourcen-, Controlling- oder Steuerungskonzept beinhalten.
d)
Nachgewiesene Erfahrung in der Prüfung, Konzeption und Begleitung einer rechtlich-organisatorischen Neuordnung, die insbesondere Rechtsform, Satzung, Zweck, Trägerschaft oder Aufgabenabgrenzung, zum Gegenstand hatten.
Jedes Unterkriterium wird dabei wie folgt bewertet:
Lässt die Darstellung des jeweiligen Unterkriteriums a) bis c) eine durchschnittliche Eignung erwarten, wird das Unterkriterium mit 15 Punkten bewertet. Ist eine höhere oder niedrigere Eignung zu erwarten, wird das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 Punkt und maximal 30 Punkte für das jeweilige Unterkriterium a) - c) vergeben.
Lässt die Darstellung des Unterkriteriums d) eine durchschnittliche Eignung erwarten, wird das Unterkriterium mit 5 Punkten bewertet. Ist eine höhere oder niedrigere Eignung zu erwarten, wird das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 Punkt und maximal 10 Punkte im Unterkriterium d) vergeben.
Die Summe der Punkte der Bewertung der Unterkriterien ergibt die Bewertung im Kriterium Referenzen.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Vergabeverfahren zugelassen.