Verfahrensangaben

Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.07.2026 12:00 Uhr
23.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Ahrensbök
t:045254950
Poststraße 1
23623
Ahrensbök
Deutschland
DEF08
Christin Mahnke
Vergabestelle-T3@ahrensboek.de
+49 4525 4950

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

WEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
USt-ID:DE134835172
Walkerdamm 4 - 6
24103
Kiel
Deutschland
DEF02
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein
t:04319884640
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71400000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Ahrensbök.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Ahrensbök im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in den durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebieten "Bürgerhaus", "Ahrensbök West" und "Rettungszentrum" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt".

Umfang der Auftragsvergabe

269.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
15
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
23623
Ahrensbök
Deutschland
DEF08

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar (ZK 1)

Bewertung des angebotenen Honorars. Zu den Unterkriterien: s. Vergabeunterlagen.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektverständnis und Methodik (ZK 2)

Projektverständnis und Methodik. Zu den Unterkriterien: s. Vergabeunterlagen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK 3)

Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams. Zu den Unterkriterien: s. Vergabeunterlagen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Vertragsmanagements (ZK 4)

Qualität des Vertragsmanagements. Zu den Unterkriterien: s. Vergabeunterlagen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen
Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden
kann.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die E-Vergabeplattform DTVP Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind. In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben. Die im Teilnahmewettbewerb
nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. HINWEISE: 1. Soweit bei einzelnen Eignungskriterien der Text erscheint "Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet" (verbunden mit einer Angabe zur Gewichtung), bezieht sich das
auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gem. § 51 VgV und Abschnitt V.6. (Tz. 258 ff.) der Bewerbungsbedingungen. Soweit kein solcher Text mit Gewichtung
erscheint, heißt das, dass das Eignungskriterium nur für die Eignung dem Grunde nach (und insoweit allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase) bedeutsam ist. Die Terminologie und Struktur sind durch die neuen eForms-Formulare der EU bedingt. 2. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Kategorisierung des Eignungskriteriums EK-III (Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung) als "Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsaufträge" unbeachtlich ist. Die
Auswahl einer passenden bzw. passenderen Kategorie ist auf der E-Vergabeplattform nicht verfügbar.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHZMZ9D

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56
VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen der Auftraggeberin.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eignungskriterium EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe).
Eignungsnachweis BA1: Unternehmensprofil/-organisation: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eignungskriterium EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor.
Eignungsnachweis BA2: Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eignungskriterium EK-III. Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung: Der Bewerber muss auch insoweit zur Berufsausübung befähigt sein, dass er die in § 158 BauGB geregelten Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger erfüllt. Die Voraussetzungen nach § 158 Nr. 2 BauGB werden dabei zusätzlich auch im Rahmen der Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der beruflichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eignungskriterium EK-IV: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.500.000 EUR beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.
Eignungsnachweis WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.500.000 EUR pro Jahr beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Eignungskriterium EK-V: Hinreichende finanzielle Stabilität. Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften) Jahresabschlüssen ersichtlichen Angaben zur Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage beurteilt.
Eignungsnachweis WL2: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht: Vorlage des neuesten verfügbaren vom Abschlussprüfer testierten Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Abschlussprüfers. Soweit der gesamte Jahresabschluss und/oder Prüfbericht aufgrund des Sitzlandes oder der Rechtsform des Unternehmens nicht der Offenlegung unterliegen, sind Bilanz nebst Anhang - soweit offenlegungspflichtig -, einzureichen. Mindestens sind jedoch aussagekräftige Informationen dazu und möglichst zum Jahresabschluss erforderlich, z. B., falls vorhanden, in Form eines Berichts über die Prüfung der Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 158 Nr. 3 BauGB.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eignungskriterium EK-VI: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine auch im Sinne von § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel doppelt so hoch ist wie der geschätzte vergaberechtliche Auftragswert des vorliegenden Auftrags (also 269.000,00 EUR x 2 = 538.000,00 EUR), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an.
Eignungsnachweis WL3: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eignungskriterium EK-VII: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren erhebliche Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 134.000,00 EUR netto jährlich im Mittel (abgerundet) doppelt so hoch ist wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz aus Trägervergütungen (etwa 67.000,00 EUR p.a. netto), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an.
Eignungsnachweis WL4: Umsatz bei vergleichbaren Leistungen als Sanierungsträger: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium EK-VIII: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger (bei ausländischen Unternehmen über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) verfügen. [Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV)].
Eignungsnachweis TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines Sanierungsträgers - bei ausländischen Tätigkeiten über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse er-folgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
50,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eignungskriterium EK-IX: Personalstärke: Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen. Der Hinweis zu EK-VIII betreffend die Abgrenzung zu den Zuschlagskriterien gilt sinngemäß.
Eignungsnachweis TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eignungskriterium EK-X: Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe: Der Bewerber muss jedenfalls die kritischen Aufgaben im Sinne von § 48 Abs. 5 VgV selbst
erbringen. Dies sind die in § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB genannten Aufgaben: 1. Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, die der Stadt nach den §§ 146 - 148 BauGB obliegen
(Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen innerhalb des Maßnahmengebiets), 2. Erwerb von Grundstücken oder Rechten an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Stadt, 3. Bewirtschaftung von der Sanierung dienenden Mittel.
Soweit für sonstige Aspekte eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, gelten die Regelungen von § 47 VgV und es müssen die entsprechenden Erklärungen und Nachweise nebst Verfügbarkeitsnachweis auch für das
Unternehmen, auf welches sich berufen wird, vorgelegt werden.
Eignungsnachweis TL3: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe: Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Soweit der Bewerber sich auf Kapazitäten der Unterauftragnehmer oder sonstiger Dritter beruft, sind diese namentlich zu benennen. Es sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung (wie sie für den Bewerber selbst nötig sind) zusätzlich auch für diese Unternehmen vorzulegen, zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Rechtsform die eine gesamtschuldnerischer Haftung sicherstellt (insbes. Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft gemäß §§ 705 ff. BGB).

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und
Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien
des Landes Schleswig-Holstein. Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1 - 3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben i.
S. d. § 48 Abs. 5 VgV).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung