Verfahrensangaben

Auftragsänderung 1: Ex post-Bekanntmachung Übergang von Frontend-Anwendungen, Por...

VO: VgV Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
VID 256

Im Zuge der vertraglichen Anpassungen soll es ermöglicht werden, dass Wartungsseiten und Wartungsbanner unabhängig voneinander geschaltet werden können. Zusätzlich wird ein neuer, eigenständiger Hinweisbanner eingeführt. Dieser Hinweisbanner dient der schnellen und einfachen Verbreitung wichtiger Informationen zu allgemeinen Hinweisen oder Umzugsinformationen. Entsprechend wird das Hinweisbanner zukunftsweisend nicht mehr an eine Wartungsseite gekoppelt. Des Weiteren werden die Berechtigungen zur Verwaltung der Inhalte erweitert, womit die Hinweisbanner zukunftsweisend durch die Systemadministratoren sowie die Content-Manager der AOKs selbst angelegt, bearbeitet und veröffentlicht werden können. Infolge dieser Anpassungen können Versicherte schneller informiert werden, ohne dass Dienstleister hinzugezogen werden müssen.

Begründung der Änderung

Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.

Die beabsichtigten Anpassungen sind aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen rechtlich notwendig. Die AOKs müssen zu jeder Zeit ihre Versicherten über wichtige Themen informieren können, etwa zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen oder bei relevanten Ereignissen wie etwaigen Datenschutzverletzungen (gem. Art. 34 DSGVO).

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Baden-Württemberg
keine Angabe
Presselstraße 19
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
keine Angabe
Carls-Wery-Straße 28
81739
München
Deutschland
DE212
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK Bremen/Bremerhaven
keine Angabe
Bürgermeister-Smidt-Str. 95
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
keine Angabe
Basler Str. 2
61352
Homburg
Deutschland
DE718
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
keine Angabe
Hildesheimer Straße 273
30519
Hannover
Deutschland
DE929
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
keine Angabe
Brandenburger Str. 72
14467
Potsdam
Deutschland
DE404
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
keine Angabe
Kopenhagener Straße 1
44269
Dortmund
Deutschland
DEA52
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
keine Angabe
Sternplatz 7
01067
Dresden
Deutschland
DED21
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
keine Angabe
Kasernenstr. 61
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
keine Angabe
Virchowstr. 30
67304
Eisenberg
Deutschland
DEB3D
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Weiterer Auftraggeber

AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
keine Angabe
Lüneburger Str. 4
39106
Magdeburg
Deutschland
DEE03
vergabemanagement@connect.aok.de
+49

Angaben zum Auftraggeber

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
keine Angabe12
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
0228-94990
0228-9499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72200000-7
72261000-2
48400000-2
48445000-9
72220000-3
72227000-2
72246000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK".
Für AOK-Versicherte:
-- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte
-- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte
Für Partner der AOKs:
-- OGS-FK ("Online Geschäftsstelle Firmenkunden") - Webportal für Firmen mit AOK-Versicherten,
-- OGS-LE ("Online Geschäftsstelle Leistungserbringer") - Webportal für Abrechner bei der AOK, z.B. Sanitätshäuser
(insgesamt die "FE-Produkte").
Diese FE-Produkte bestehen aus verschiedenen funktionalen Elementen, die sich in ihrer Zusammenstellung für Privatkunden / Versicherte (PK) und die Firmenkunden (FK) bzw. Leistungserbringer (LE) unterscheiden. Historisch bedingt wurden die meisten Frontend-Produkte getrennt entwickelt, während nur vereinzelte Komponenten plattformübergreifend sind.
Aktuell ist die AOK Systems GmbH als AOK-Entwicklungsdienstleister (der "Entwicklungsdienstleister") für die (Weiter-) Entwicklung der FE-Produkte verantwortlich, während die AOK IT-Infrastruktur-Dienstleister (der "IT-Infrastruktur-Dienstleister") den AOK-übergreifenden Betrieb der FE-Produkte übernehmen. Der Entwicklungsdienstleister stellt die von ihm entwickelten und durch den IT-Infrastruktur-Dienstleister betriebenen FE-Produkte der AOK-Gemeinschaft bundesweit mit regionalen Ausprägungen zur Verfügung. Die FE-Produkte bieten Funktionalitäten wie Stammdatenänderung oder ein Postfach für die Versicherten. Ein Teil dieser Funktionalitäten bedingt Zugriffe auf das Backend-SAP-System oscare(R) der AOKs. Einige FE-Produkte, vor allem die App "Meine AOK", sind momentan nicht in einem Stand, um einheitlich und plattformübergreifend weiterentwickelt zu werden.
Daher beabsichtigt die AOK-Gemeinschaft, einheitlich vertreten durch die AML GbR, folgende Leistungen aus diesem Frontend-Portfolio im neu zu vergeben:
-- Bereitstellung eines Portalrahmens zur Maximierung von Wiederverwendbarkeit und Wartbarkeit.
-- Übernahme der FE-Produkte mit Optimierung der zukünftigen Wartung und Weiterentwicklung.
-- Weiterentwicklung der FE-Produkte zur Ermöglichung einer schnellen Reaktion auf veränderte Marktbedürfnisse.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Der Auftrag kann um maximal vier weitere Jahre verlängert werden.

4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Die Bieter waren aufgerufen ein Nachhaltigkeitskonzept einzureichen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) [...]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

Zusätzliche Informationen

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vertragsbedingungen werden die vertragsbezogenen Vorgaben des Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) in der jeweils geltenden Fassung reflektieren.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Ergebnis

Angaben zum Auftrag
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

VID 256
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

adesso SE
keine Angabe13
44369
Dortmund
Deutschland
DEA52
ausschreibungen@adesso.de
004923170007000
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.04.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

VID 256

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

VID 257
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

EY Strategy & Transactions GmbH
keine Angabe14
70629
Stuttgart
Deutschland
DE111
info@de.ey.com
004971198810
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.04.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

VID 257

Angaben zur Rahmenvereinbarung