- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Ge-setz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenge-setz - LkSG)
- Eigenerklärung, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt
- Eigenerklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eigenerklärung zu den gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen
- Eigenerklärung zu unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten
- Eigenerklärung, dass in Bezug auf die Vergabe Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder waren oder ihnen nahestehenden Personen mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden
- Eigenerklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden
- Eigenerklärung zu den Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften, zu den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie zu Regelungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, zur Zahlung der Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit, zu den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch, zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden und zu den Verpflichtungen von Unterauftragnehmern
- Eigenerklärung zu den Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen
- Ggf. - soweit bereits bekannt - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 2: "Unteraufträge/Eignungsleihe") sowie Vorlage von Eignungsnachweisen (mindestens gemäß Nr. 1 und 2) für die vorgesehenen Unterauftragnehmer
- Ggf. - bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft - Angaben gemäß Formblatt 1 "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter (ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben)
Bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe nach § 47 SektVO ist folgendes einzureichen:
- Angabe des dritten Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 2: "Unteraufträge/Eignungsleihe"),
- Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des dritten Unternehmens (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 3: "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"); sofern die Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit er-folgt, ist eine Haftungsübernahme erforderlich; sowie
- Vorlage von Eignungsnachweisen (mindestens gemäß Ziff. 6.3 Nr. 1 und 2) für das dritte Unternehmen; darüber hinaus sind alle nach Abschnitt Ziff. 6.3 erforderlichen Eignungsnachweise zu erbringen, hinsichtlich deren Eignung sich der Bewerber auf die Kapazitäten des dritten Unternehmens beruft - abhängig vom Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Eignung des dritten Unternehmens beruft (beruft sich der Bewerber beispielsweise auf bestimmte Referenzen eines dritten Unternehmens, so hat er die entsprechende Erklärung über diese Referenzen einzureichen)