Auf erster Stufe führt der Auftraggeber einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durch, in welchem er auf Basis der in Anlage A.01, Abschnitt A genannten Kriterien die Unternehmen auswählt, die er zur Abgabe von Erstangeboten und zu Verhandlungen auffordert.
Auf zweiter Stufe fordert der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe eines Erstangebotes auf. Im Rahmen der anschließenden Verhandlungsgespräche kann der Auftraggeber mit den Bietern über die Leistungsinhalte, Preise und Vertragsbedingungen unter Beachtung der Gebote von Transparenz und Gleichbehandlung verhandeln. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV vor, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien für Los 1 zu verringern.
Nach Beendigung der Verhandlungsphase bittet der Auftraggeber die Bieter um Abgabe verbindlicher Angebote. Bis zur finalen Angebotsabgabe kann im Rahmen der Verhandlungsphase über Leistungen, Preise und Vertragsbedingungen verhandelt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung der Verhandlungen Änderungen am Leistungsinhalt und den vertraglichen Regelungen vorzunehmen.
Die finalen Angebote werden unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien für Los 1 gewertet und eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber wird bis zu 3 Zuschläge auf die Angebote mit den höchsten Gesamtpunktzahlen nach diesen Kriterien erteilen, um die Partner der Rahmenvereinbarung auszuwählen.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.