4. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Referenzliste über vergleichbare Referenzen einzureichen.
Vergleichbar sind Referenzaufträge, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Lieferung von Werbemitteln
- nach dem 01.01.2023 (Leistungszeitraum). Das bedeutet, dass die Auslieferung der Werbemit-tel nach diesem Stichtag erfolgt sein muss. Bei einem einheitlichen Auftrag, der aus mehreren Teillieferungen bestand, ist es ausreichend, wenn die Auslieferung der letzten Teillieferung nach dem Stichtag erfolgte.
- Auftragsvolumen von mindestens 5.000,00 EUR (brutto).
Der Bieter muss mindestens drei und kann bis zu fünf vergleichbare Referenzen einreichen. Reicht der Bieter nicht mindestens drei vergleichbare Referenzen ein, wird sein Angebot ausgeschlossen (Mindestkriterium).
Die Angaben zu den Referenzen sind anhand der Referenztabellen des "Vordrucks 3 - Angaben zur Eignung", der Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, zu tätigen.